Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TKG-Novelle im Bundestag
Neues Telekommunikationsgesetz im Anflug
Das neue Telekommunikationsgesetz regelt unter anderem den Aufbau des schnellen Glasfasernetzes der Deutschen Telekom. Das neue TKG sieht vor, das Glasfasernetz für eine befristete Zeit von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur auszuschließen. Wettbewerber könnten das neue Netz dann nur mit Billigung der Telekom mitnutzen.
Telekom-Konkurrenten und Verbraucherschützer hatten die Kabinettsentscheidung scharf attackiert. Deutschland begebe sich auf "einen gefährlichen, wettbewerbsfeindlichen Sonderweg", hieß es aus Brüssel. Europa könne es sich nicht leisten, aus kurzfristiger politischer Opportunität neue Monopole zu fördern. Sollte der Bundestag erwartungsgemäß mit den Stimmen der Koalition das Gesetz beschließen, hatte EU-Medienkommissarin Viviane Reding ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht ausgeschlossen. Inzwischen soll sich der Streit zwischen Berlin und Brüssel aber entschärft haben. Quelle:Heise (http://www.heise.de/newsticker/meldung/74115)
Original von adressNeues Telekommunikationsgesetz im Anflug...Es gibt einen Kabinettsentwurf, der jetzt im Geschäftsgang des Bundestages ist. Vor der Sommerpause wird das nicht mehr angefasst, danach behandeln den Gesetzesentwurf erst einmal die zuständigen Ausschüsse. Das dauert also noch ein ganzes Weilchen, außerdem warten wir mal ab, was von dem Regierungsentwurf übrig bleibt. Und danach hat auch der Bundesrat noch ein Mitspracherecht, so nicht die Förderalismusreform der Länderkammer diese Rechte entzieht. Wir werden also 2007 schreiben, bis die TKG-Novelle im Bundesgesetzblatt stehen wird.
Da der Schutz des VDSL-Netzes im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, ist schwer vorstellbar, dass die hart arbeitenden Lobbyisten der Telekomwettbewerber diesen Teil aus dem TKG-Entwurf raus bekommen oder werden abschwächen können. Die Opposition wird sich ebensowenig durchsetzen könnnen, denn in den Koalitionsfraktionen ist allenfalls vereinzelter Widerstand gegen diesen Abschnitt erkennbar.
Bleibt die EU-Kommission, an der wohl dieser Entwurf, wenn er Gesetz wird, auf die eine oder andere Art zerschellen wird. Mit ihrer Interpretation, dass das VDSL-Netz einen "neuen Markt" und damit die einzig zulässige Basis für die vorübergehende Wettbewerbsfreiheit des Netzes schaffen werde, vertreten Kanzlerin, Vizekanzler und Wirtschaftsminister zwar die Position der DTAG. Sie haben aber in der EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien eine unnachgiebige Hüterin der Wettbewerbsgesetze, die diese Begriffsinterpretation überhaupt nicht teilt.
Die BReg scheint mir auf Zeit zu spielen. Wie beim drohenden Tabakwerbeurteil, um Wirtschaftsinteressen Vorteile zu verschaffen. Denn bis in Luxemburg das Urteil gesprochen sein wird, werden auch die von der DTAG angestrebten "Regulierungsferien" vorbei sein. Auf EU-Ebene steht aber auch kommendes Jahr der Regulierungsrahmen im Telekommunikationsbereich zur Revision an und Deutschland hat im ersten Halbjahr 2007 die Ratspräsidentschaft. Die Vertreter der BReg sind längst dabei für ihre Änderungsvorstellungen zu werben. Wenn sie sich hier mit ihren Vorstellungen durchsetzen, gäbe es für die EU-Kommission keine Grundlage mehr, sich gegen die Regulierungsfreiheit des VDSL-Netzes zu sperren.
Es ist traurig wie 600 Abgeordnete vor singulären Unternehmensinteressen kuschen. Besonders vor dem Quasi-Monopolisten aus dem Festnetz und den Mobilfunknetzbetreibern.
Das betrifft die Beweisumkehrung bei gesetzlich völlig unzureichend definierten Entgeltermittlungsprozeduren (keine umfassende Zertifizierung, kein Ofenlegung, keine nachprüfbaren Belege selbst bei Einzelvorgängen über mehrere Euro, keine Einsichtsmöglichkeit bei Rechnungsforderungengegenüber zahlunspflichtigen Kunden, uvm.) gerade für höherpreisige Mehrwertdienstangebote, keine grundlegende Verpflichtung für eine nachvollziehbare Qualitätstransparenz (Preis-/Leistungsverhältnis) bei virtuellen Abläufen, kein Lichtblick im Sinne einer echten Infrastrukturförderung in der gesamten Bundesrepublik.
Bei der nunmehr angestrebten Etablierung von Regulierungsferien im 10. Jahr (!) der TK-Liberalisierung muss die Frage erlaubt sein, ob die Ländervertreter im Bundesrat nur noch spinnen. Man kann doch nicht mit den kommunalen Gewerbeförderungsbeauftragten aus dem eigenen Bundesland sich z.B. nicht über unzulängliche netztechnische Erschliessungen von Gewerbeflächen auf dem platten Land oder nur ein sehr begrenztes Service- oder TK-Anschlußangebot (xDSL, Breitband-access, etc.) beschweren, wenn über die Anwendung des geplanten §9a besonders die Wettbewerbssituation des ehemaligen Monopolisten in Ballungsgebieten unzulässig verbessert wird. Und zwar in einer Form,
dass den alternativen Wettbewerbern durch aufwands- und zeitrelevante Produktvorteile aus dem Monopolzeitalter (Leerrohre, KVz-Standorte, kurze TAL-Strecken, etc.) technische Angebotsgrundlagen entzogen werden, so dass sie mit den eigenen Tarifen noch weiter runter gehen müssen (um ihre bisherigen Kunden zu halten) und somit kein freies Geld mehr erwirtschaften können um in eine flächendeckende und kostenintensive Infrastruktur (=echte DSL-Anschlußalternativen, kein Resale o.ä.) zu investieren.
Entweder grassiert bei den Abgeordneten und Ländervertretern eine besonders eklatante Version von Kurzsichtigkeit oder es wurde im politischen Hintergrund mal wieder ein Deal auf Kosten eines anderen abgeschlossen.
Wenn jetzt die Telekom für ca. 60 Mrd. Euro auch noch einer Heuschecke mit ganz anderen Unternehmenszielen gehorchen muss, gehört einerseits auch der letzte grosse Anbieter einem Ausländer und andererseits ist die volkswirtschaftlich bedenkliche digitale Spaltung bis auf absehbare Zeit leider bittere Realität.
Governet
21.09.2006, 17:58
Original von Flora
Heute ist im Deutschen Bundestag "standortpolitischer Großkampftag", wie Wer die Debatte verfolgen will, kann dies unter diesem Link (http://webportal.bundestag.t-bn.de/Fernsehtext/servlets/Frameset/Index?bandwidth=300) tun. Voraussetzung sind der Real Player sowie Breitband.
Falls jemand ne Flat hat auch per Modem/ISDN (http://webportal.bundestag.t-bn.de/Fernsehtext/servlets/Frameset/Index?bandwidth=45).
Oder im Fernsehen auf Phoenix. (aber immer nur von 9:00 -18:00 bzw. 17:30 Uhr)
Ich gehe davon aus dass das Gesetz durchgehen wird! Die Bundesregierung sieht denke ich das Hochgeschwindigkeitsnetz als wichtiger für den technologischen Vorsprung vielmehr die technologische Aufholjagd an, als möglichst das ganze Land mit Breitband zu versorgen.
Ist meine persönliche Meinung, aber die Nachrichten in den vergangenen Wochen lassen nichts anderes vermuten.
Hylli
Haut rein wenn ihr was neues wisst, Leute!
:D
Tja, war ja nicht anders zu erwarten!:
VDSL: Koalition hält an Regulierungsfreiheit fest (http://www.teltarif.de/arch/2006/kw38/s23218.html)
Hylli
Seit gestern sind die Medien bereits voll mit der Berichterstattung über die bevorstehende Verabschiedung des TKGs, das mit geringfügigen Änderungen nun also tatsächlich der Deutschen Telekom vorübergehende Wettbewerbsfreiheit ihres VDSL-Netzes gewährt. In der heutigen Presseerklärung der zuständigen großkoalitionären Fachpolitiker Martin Dörmann von der SPD und Martina Krogmann von der Union heißt es, damit sollten Investitionen gefördert und der Wettbewerb gestärkt werden.
Sollte das Gesetz wie geplant Anfang 2007 in Kraft treten, bleibt der EU-Kommission gar nichts anderes übrig, als Deutschland zu verklagen. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat werden sich vermutlich auch nicht durch den für Donnerstag avisierten Besuch der zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding von ihrem geplanten Europarechtsbruch abbringen lassen. Ökonomisch wird das Gesetz das Gegenteil dessen erreichen, was offiziell als Begründung herhält. Da Deutschland im ersten Halbjahr 2007 den EU-Ratsvorsitz innehat, wird der politische Kollateralschaden sogar noch größer ausfallen. Wenn der Europäische Gerichtshof Deutschland zu Strafzahlungen verdonnern haben wird, darf man dies getrost als Subvention der Deutschen Telekom interpretieren.
Original von Flora
In der Presseerklärung der zuständigen großkoalitionären Fachpolitiker Martin Dörmann von der SPD und Martina Krogmann von der Union heißt es, damit sollten Investitionen gefördert und der Wettbewerb gestärkt werden.
Sollte das Gesetz wie geplant Anfang 2007 in Kraft treten, bleibt der EU-Kommission gar nichts anderes übrig, als Deutschland zu verklagen.
Die Fachpolitiker wissen aus vielen Hintergrundgesprächen sehr genau um was es eigentlich geht und welche Inhalte im novellierten TKG stehen müssten. Beide Persönlichkeiten wollen aber noch was werden und zucken vor den mächtigen Lobbyisten. Leider ist die Kundenseite gar nicht oder nur sehr schlecht organisiert. Deshalb fällt es allen nationalen TK-Anbietern nicht besonders schwer, bei vielen Teilaspekten die eigene Position mit vermeintlichen Verbraucherinteressen zu verbinden. Wie die Realität u.a. bei Breitbandanschlüssen in der Fläche tatsächlich eingeschätzt wird, kann der Eingabe (u.a. S.5) von geschäftlichen TK-Nutzern aus Deutschland auf EU-Ebene entnommen werden.
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/doc/info_centre/public_consult/review_2/comments/tev_ecns_review_2006.pdf
Offensichtlich haben diese Kräfte es aufgegeben, hier in Deutschland verantwortliche Stellen zu überzeugen. Da sich die Bundesnetzagentur bei eigenen Verpdlichtungen mehr und mehr hinter EU-Überlegungen zurückzieht, scheint eine EU-Gerichtsentscheidung notwendig zu sein. Die über derartige Verfahren verstrichene Zeit hilft doch nur wieder der Telekom. Im Zuge neuer NGN- und NGI-Ansätze tut sie ja auch nichts von selbst; erst recht nichts für grundlegende Interessen zukünftiger TK-Kunden:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=41031
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