Flora
20.02.2008, 16:28
Während in Hannover mit der CeBIT auch bei schwindender Resonanz die immer noch weltgrößte Messe zur Informationstechnologie stattfindet ist es ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Mangel an DSL und anderen breitbandigen Internetanschlüssen und Lösungsmöglichkeiten zu beschäftigen. Denn noch immer sind gerade in ländlichen Regionen einige Millionen Menschen, Gewerbe, Behörden und Privathaushalte von einer unzulänglichen Breitbandversorgung betroffen.
Und so gibt es am 5. März auf der Messe einen kleinen Breitbandgipfel (http://www.kein-dsl.de/forum/showthread.php?t=10392) und am 7. März im Deutschen Bundestag eine Aussprache (http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/149.html#2) über die Vorstellungen der in ihm vertretenen politischen Parteien zur Lösung eines Problems, das von manchem bereits als digitale Kluft (digitale Spaltung) beschrieben wird. Dass man dem Thema eine Debattenzeit von einer Stunde eingeräumt hat, zeigt dass sich alle Fraktionen der Bedeutung bewusst sind.
kein-DSL dokumentiert hier die Anträge der Bundestagsfraktionen und lädt ein zur Debatte über die Bestandsaufnahmen, definitorischen Grundlagen und Lösungsansätze.
1. Antrag der FDP-Fraktion: Datenbasis für flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internetzugang schaffen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/078/1607862.pdf)
2. Antrag der Fraktion DIE LINKE: Schnelles Internet für alle! Unternehmen zum Breitbandanschluss gesetzlich verpflichten (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/081/1608195.pdf)
3. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU: Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/083/1608381.pdf)
4. Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: Den Ausbau der Breitbandinfrastruktur flächendeckend voranbringen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/083/1608372.pdf)
Übereinstimmung zeigen die Anträge aller Bundestagsfraktionen, dass der breitbandigen Ausstattung des Landes große Bedeutung sowohl für die wirtschaftliche Entwicklung als auch die gesellschaftliche wie politische Partizipation zukommt. Doch über die Lösungswege bei der Beseitigung der Unterversorgung gibt es höchst unterschiedliche Vorstellungen. Und dies beginnt bereits mit der Definition von Unterversorgung und dem, was als Breitband gelten soll.
Ad 1. Die Liberalen im Bundestag haben sich in ihrem dreiseitigen Antrag (Drs. 16/7862) den Appell und Masterplan des Branchenverbandes VATM, des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages (http://www.kein-dsl.de/forum/showthread.php?p=88803#post88803) zueigen gemacht. Dazu zählt auch die Zählweise von VATM und Co., die ausgehend von einer Breitbanduntergrenze bei einem Mbit sehr hoch greifen und von über 2.500 un- und unterversorgten Gemeinden sowie fünf bis sechs Millionen Betroffenen reden. Ganz im Verbandssinne ist der Schlüssel zu einer Lösung die Schaffung einer belastbaren Datenbasis, die allen Breitbandinfrastrukturen errichtenden Anbietern die zielgerichtete Investition ermöglichen soll. Der Bund soll hierzu mit der Bundesnetzagentur kooperieren, prüfen inwieweit er eine effektive Datenerhebung finanziell unterstützen sollte und die entsprechenden Mittel ggf. kurzfristig zur Verfügung stellen. Gesetzesmaßnahmen lehnt die FDP ab, solange nicht alle marktwirtschaftlichen Lösungen ausgeschöpft sind, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Ad 2. Erwartungsgemäß am anderen Ende des Spektrums steht der ebenfalls dreiseitige Antrag der Linksfraktion (Drs. 16/8195). Auch sie beruft sich auf die hohen Zahlen unversorgter Menschen und Gemeinden, mit denen der VATM/DStGB/DLT-Appell argumentiert. Doch anders als diese drei Verbände entwickelt die Linke daraus unter Hinweis auf Artikel 87f des Grundgesetzes ("der Bund (gewährleistet) im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen") (http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_08.html) eine völlig andere Position und fordert andere Instrumente. So heißt es in dem Antrag, dass die Telekommunikationsunternehmen statt den ländlichen Raum auszubauen auf den profitablen Ausbau der Ballungsräume spekulieren. Die Aktivitäten der Bundesregierung dem entgegenzusteuern seien unzureichend. Dass der Staat und damit der Steuerzahler für den kostenträchtigen Aufbau im ländlichen Raum aufkommen solle, könne nicht sein. Stattdessen müsse der Druck erhöht werden, um die Unternehmen zur Reinvestition eines Teils ihrer Gewinne in den Ausbau im ländlichen Raum zu zwingen. Da einer solchen Umlage die gültige Fassung der europäischen Universaldienstrichtlinie (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0022:DE:HTML) entgegen stehe, solle die Bundesregierung auf eine Änderung hinwirken. Breitband sei technologieneutral ab zwei Mbit zu definieren und regelmäßig an die Erfordernisse anzupassen.[1]
Ad 3. Auf immerhin sieben Seiten bringt es der gemeinsame Antrag von CDU/CSU und SPD (Drs. 16/8381). Er geht von dem Bild aus, dass der BMWi-Breitbandatlas (http://www.zukunft-breitband.de/Breitband/Portal/Navigation/Breitbandatlas.html) zeichnet. Demzufolge sind eine Million Menschen von der Unterversorgung betroffen, 700 Gemeinden völlig von Breitband abgeschnitten und 1.400 mit unzureichenden Anschlüssen versehen. Für die dort lebenden Menschen und angesiedelten Unternehmen bedeute die fehlende Anbindung an eine breitbandige Infrastruktur einen gravierenden strukturellen Nachteil im Standortwettbewerb, heißt es im Antrag. Eine Mindestgeschwindigkeit für Breitband enthält der Antrag nicht, was impliziert, dass der Downloadwert des Breitbandatlasses zugrunde gelegt wird.
Der Koalitionsantrag führt die diversen Maßnahmen und Instrumente aus, die die Koalition seit Ende 2005 mit dem Konzept für mittelfristig flächendeckendes Breitband-Internet bis heute mit der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ergriffen hat. Obwohl viele dieser Maßnahmen und Initiativen erfolgreich waren und Deutschland im EU-Vergleich in den vergangenen zwei Jahren den größten Zuwachs an Breitbandanschlüssen hatte, wird selbstkritisch konstatiert, dass dies offensichtlich für die Breitbanderschießung in ländlichen Räumen nicht ausreichend sei.
Auch da Breitband einen deutlich höheren Einfluss auf die Entwicklung ländlicher Gebiete haben könne als jegliche andere Infrastruktur, sei weiteres Handeln erforderlich. Dabei habe ein funktionierender Wettbewerb der Infrastrukturen und Dienste Vorrang, da dies nachweislich zur beschleunigten Flächenabdeckung führe. Die Bundesregierung solle
• für eine bessere Verzahnung und Abstimmung der Initiativen von Bund, Ländern und Gemeinden sorgen.
• zur aktiven Hilfestellung bei der Informationsbeschaffung, der Bewertung ökonomischer Alternativen, zur Auswahl der geeigneten Technologie sowie dem Erfahrungsaustausch über unterschiedliche Lösungsmodelle eine sog. Task Force bilden und eine Netzplattform einrichten.
• die Breitbandnutzung auch mit eigenen Diensten steigern, um dadurch Nachfrage zu stimulieren.
• für eine zeitnahe, flexible und effiziente Frequenzvergabe in den Bändern 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz sowie striktere Auflagen für die Flächenversorgung sorgen.
• den Breitbandatlas detaillierter vorlegen, um für nicht vollständig angeschlossene Gemeinden die tatsächliche Versorgungslage und die Versorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
• bei sicherem Ausbleiben einer Breitbanderschließung Gemeinden bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel (EU-Struktur-/Regionalfonds, Beihilfen) durch Informationen und Hilfestellungen bzw. die technologieneutrale Gewährung finanzieller Hilfen zu unterstützen.
• sich für die Überarbeitung der europäischen Universaldienstrichtlinie einsetzen, damit die EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit erhalten, Breitband als Universaldienst festzulegen, sofern die bevorstehende Diskussion der Richtlinie (Grünbuch (http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCnbuch_%28Europ%C3%A4ische_Kommission%29)) eine Aufnahme empfiehlt. Zur Zeit lägen für eine Ausweitung auf Breitband die Voraussetzungen nicht vor, denn der Universaldienst sei ein Instrument ausschließlich der Daseinsvorsorge für Dienste, die faktisch von den meisten Menschen genutzt werden.
Ad 4. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen betont in ihrem fünfseitigen Antrag (Drs. 16/8372), dass sie sich für die Anbindung sämtlicher Haushalte und Kommunen in Deutschland an moderne Kommunikationstechnologien wie Breitbandanschlüsse einsetzt. Für die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums ist ein schneller Internetzugang wichtig, weil auf diesem Weg bestehende Nachteile aufgrund räumlicher Distanz teilweise ausgeglichen werden. Die Bündnisgrünen, die ebenfalls von den Zahlen des Breitbandatlasses ausgehen, sehen in der derzeit mangelhaften Datengrundlage ein wesentliches Hindernis zu einem zielgerichteten flächendeckenden Ausbau und fordern einen Bedarfsatlas, der sich am Brandenburger Beispiel orientiert (http://www.kein-dsl.de/forum/showthread.php?t=10331). Um das Instrumentarium zu verbessern, soll der Gesetzgeber zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, außerdem verstärkt informieren und koordinieren. Der Ausbau soll im Wettbewerb und vor allem mit nicht drahtlosen Angeboten voran getrieben werden. Die Definition einer Bandbreitenuntergrenze liegt bei einem Mbit. Den breitbandlosen Gemeinden sollen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, die durch Umschichtungen aus dem Stadtentwicklungsministerium kommen.
Eine Überprüfung des Ausbaugrades soll Ende kommenden Jahres stattfinden. Sollte sich herausstellen, dass die vorgschlagenen Instrumente und Maßnahmen nicht ausreichen die Lücken zu schließen, soll als ultima ratio mithilfe der europäischen Universaldienstrichtlinie der weitere Ausbau forciert werden. Dies lässt diese heute noch nicht zu. Diese soll so ausgestaltet werden, dass die Bandbreiten regelmäßig den Anforderungen angepasst werden können. Überhöhte Kosten sollen dabei dadurch verhindert werden, dass der Versorgungsanspruch anbieterunabhängig erfolgt. Die Auftragsvergabe soll durch ein wettbewerblich ausgestaltetes Ausschreibungsverfahren gewährleistet werden.
[1] Die Debatte am 7. März morgens um 10:25 Uhr reicht der Linkspartei offenkundig nicht. In einer Kleinen Anfrage (Drs 16/8247 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608247.pdf)) erkundigt sie sich am 20. Februar nach der Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen. Fünfzehn Punkte und bei genauerer Betrachtung auch häufig unter einer Ziffer noch mehrere Fragen als "Kleine" Anfrage einzureichen verfolgt den Zweck, aufgrund der Fristvorgaben eine Beantwortung rechtzeitig bis zur Plenardebatte zu erhalten. Der Fragenkatalog dürfte einer informierten Positionierung der Bundesregierung hilfreich sein.
[Update_14.03.2008]Die Beantwortung der Kleinen Anfrage "Breitbandlücken schließen - Universaldienst einführen" der Linksfraktion durch die Bundesregierung liegt nun auf Drucksache 16/8517 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/085/1608517.pdf) vor.
Und so gibt es am 5. März auf der Messe einen kleinen Breitbandgipfel (http://www.kein-dsl.de/forum/showthread.php?t=10392) und am 7. März im Deutschen Bundestag eine Aussprache (http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/149.html#2) über die Vorstellungen der in ihm vertretenen politischen Parteien zur Lösung eines Problems, das von manchem bereits als digitale Kluft (digitale Spaltung) beschrieben wird. Dass man dem Thema eine Debattenzeit von einer Stunde eingeräumt hat, zeigt dass sich alle Fraktionen der Bedeutung bewusst sind.
kein-DSL dokumentiert hier die Anträge der Bundestagsfraktionen und lädt ein zur Debatte über die Bestandsaufnahmen, definitorischen Grundlagen und Lösungsansätze.
1. Antrag der FDP-Fraktion: Datenbasis für flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internetzugang schaffen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/078/1607862.pdf)
2. Antrag der Fraktion DIE LINKE: Schnelles Internet für alle! Unternehmen zum Breitbandanschluss gesetzlich verpflichten (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/081/1608195.pdf)
3. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU: Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/083/1608381.pdf)
4. Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: Den Ausbau der Breitbandinfrastruktur flächendeckend voranbringen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/083/1608372.pdf)
Übereinstimmung zeigen die Anträge aller Bundestagsfraktionen, dass der breitbandigen Ausstattung des Landes große Bedeutung sowohl für die wirtschaftliche Entwicklung als auch die gesellschaftliche wie politische Partizipation zukommt. Doch über die Lösungswege bei der Beseitigung der Unterversorgung gibt es höchst unterschiedliche Vorstellungen. Und dies beginnt bereits mit der Definition von Unterversorgung und dem, was als Breitband gelten soll.
Ad 1. Die Liberalen im Bundestag haben sich in ihrem dreiseitigen Antrag (Drs. 16/7862) den Appell und Masterplan des Branchenverbandes VATM, des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages (http://www.kein-dsl.de/forum/showthread.php?p=88803#post88803) zueigen gemacht. Dazu zählt auch die Zählweise von VATM und Co., die ausgehend von einer Breitbanduntergrenze bei einem Mbit sehr hoch greifen und von über 2.500 un- und unterversorgten Gemeinden sowie fünf bis sechs Millionen Betroffenen reden. Ganz im Verbandssinne ist der Schlüssel zu einer Lösung die Schaffung einer belastbaren Datenbasis, die allen Breitbandinfrastrukturen errichtenden Anbietern die zielgerichtete Investition ermöglichen soll. Der Bund soll hierzu mit der Bundesnetzagentur kooperieren, prüfen inwieweit er eine effektive Datenerhebung finanziell unterstützen sollte und die entsprechenden Mittel ggf. kurzfristig zur Verfügung stellen. Gesetzesmaßnahmen lehnt die FDP ab, solange nicht alle marktwirtschaftlichen Lösungen ausgeschöpft sind, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Ad 2. Erwartungsgemäß am anderen Ende des Spektrums steht der ebenfalls dreiseitige Antrag der Linksfraktion (Drs. 16/8195). Auch sie beruft sich auf die hohen Zahlen unversorgter Menschen und Gemeinden, mit denen der VATM/DStGB/DLT-Appell argumentiert. Doch anders als diese drei Verbände entwickelt die Linke daraus unter Hinweis auf Artikel 87f des Grundgesetzes ("der Bund (gewährleistet) im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen") (http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_08.html) eine völlig andere Position und fordert andere Instrumente. So heißt es in dem Antrag, dass die Telekommunikationsunternehmen statt den ländlichen Raum auszubauen auf den profitablen Ausbau der Ballungsräume spekulieren. Die Aktivitäten der Bundesregierung dem entgegenzusteuern seien unzureichend. Dass der Staat und damit der Steuerzahler für den kostenträchtigen Aufbau im ländlichen Raum aufkommen solle, könne nicht sein. Stattdessen müsse der Druck erhöht werden, um die Unternehmen zur Reinvestition eines Teils ihrer Gewinne in den Ausbau im ländlichen Raum zu zwingen. Da einer solchen Umlage die gültige Fassung der europäischen Universaldienstrichtlinie (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0022:DE:HTML) entgegen stehe, solle die Bundesregierung auf eine Änderung hinwirken. Breitband sei technologieneutral ab zwei Mbit zu definieren und regelmäßig an die Erfordernisse anzupassen.[1]
Ad 3. Auf immerhin sieben Seiten bringt es der gemeinsame Antrag von CDU/CSU und SPD (Drs. 16/8381). Er geht von dem Bild aus, dass der BMWi-Breitbandatlas (http://www.zukunft-breitband.de/Breitband/Portal/Navigation/Breitbandatlas.html) zeichnet. Demzufolge sind eine Million Menschen von der Unterversorgung betroffen, 700 Gemeinden völlig von Breitband abgeschnitten und 1.400 mit unzureichenden Anschlüssen versehen. Für die dort lebenden Menschen und angesiedelten Unternehmen bedeute die fehlende Anbindung an eine breitbandige Infrastruktur einen gravierenden strukturellen Nachteil im Standortwettbewerb, heißt es im Antrag. Eine Mindestgeschwindigkeit für Breitband enthält der Antrag nicht, was impliziert, dass der Downloadwert des Breitbandatlasses zugrunde gelegt wird.
Der Koalitionsantrag führt die diversen Maßnahmen und Instrumente aus, die die Koalition seit Ende 2005 mit dem Konzept für mittelfristig flächendeckendes Breitband-Internet bis heute mit der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ergriffen hat. Obwohl viele dieser Maßnahmen und Initiativen erfolgreich waren und Deutschland im EU-Vergleich in den vergangenen zwei Jahren den größten Zuwachs an Breitbandanschlüssen hatte, wird selbstkritisch konstatiert, dass dies offensichtlich für die Breitbanderschießung in ländlichen Räumen nicht ausreichend sei.
Auch da Breitband einen deutlich höheren Einfluss auf die Entwicklung ländlicher Gebiete haben könne als jegliche andere Infrastruktur, sei weiteres Handeln erforderlich. Dabei habe ein funktionierender Wettbewerb der Infrastrukturen und Dienste Vorrang, da dies nachweislich zur beschleunigten Flächenabdeckung führe. Die Bundesregierung solle
• für eine bessere Verzahnung und Abstimmung der Initiativen von Bund, Ländern und Gemeinden sorgen.
• zur aktiven Hilfestellung bei der Informationsbeschaffung, der Bewertung ökonomischer Alternativen, zur Auswahl der geeigneten Technologie sowie dem Erfahrungsaustausch über unterschiedliche Lösungsmodelle eine sog. Task Force bilden und eine Netzplattform einrichten.
• die Breitbandnutzung auch mit eigenen Diensten steigern, um dadurch Nachfrage zu stimulieren.
• für eine zeitnahe, flexible und effiziente Frequenzvergabe in den Bändern 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz sowie striktere Auflagen für die Flächenversorgung sorgen.
• den Breitbandatlas detaillierter vorlegen, um für nicht vollständig angeschlossene Gemeinden die tatsächliche Versorgungslage und die Versorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
• bei sicherem Ausbleiben einer Breitbanderschließung Gemeinden bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel (EU-Struktur-/Regionalfonds, Beihilfen) durch Informationen und Hilfestellungen bzw. die technologieneutrale Gewährung finanzieller Hilfen zu unterstützen.
• sich für die Überarbeitung der europäischen Universaldienstrichtlinie einsetzen, damit die EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit erhalten, Breitband als Universaldienst festzulegen, sofern die bevorstehende Diskussion der Richtlinie (Grünbuch (http://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCnbuch_%28Europ%C3%A4ische_Kommission%29)) eine Aufnahme empfiehlt. Zur Zeit lägen für eine Ausweitung auf Breitband die Voraussetzungen nicht vor, denn der Universaldienst sei ein Instrument ausschließlich der Daseinsvorsorge für Dienste, die faktisch von den meisten Menschen genutzt werden.
Ad 4. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen betont in ihrem fünfseitigen Antrag (Drs. 16/8372), dass sie sich für die Anbindung sämtlicher Haushalte und Kommunen in Deutschland an moderne Kommunikationstechnologien wie Breitbandanschlüsse einsetzt. Für die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums ist ein schneller Internetzugang wichtig, weil auf diesem Weg bestehende Nachteile aufgrund räumlicher Distanz teilweise ausgeglichen werden. Die Bündnisgrünen, die ebenfalls von den Zahlen des Breitbandatlasses ausgehen, sehen in der derzeit mangelhaften Datengrundlage ein wesentliches Hindernis zu einem zielgerichteten flächendeckenden Ausbau und fordern einen Bedarfsatlas, der sich am Brandenburger Beispiel orientiert (http://www.kein-dsl.de/forum/showthread.php?t=10331). Um das Instrumentarium zu verbessern, soll der Gesetzgeber zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, außerdem verstärkt informieren und koordinieren. Der Ausbau soll im Wettbewerb und vor allem mit nicht drahtlosen Angeboten voran getrieben werden. Die Definition einer Bandbreitenuntergrenze liegt bei einem Mbit. Den breitbandlosen Gemeinden sollen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, die durch Umschichtungen aus dem Stadtentwicklungsministerium kommen.
Eine Überprüfung des Ausbaugrades soll Ende kommenden Jahres stattfinden. Sollte sich herausstellen, dass die vorgschlagenen Instrumente und Maßnahmen nicht ausreichen die Lücken zu schließen, soll als ultima ratio mithilfe der europäischen Universaldienstrichtlinie der weitere Ausbau forciert werden. Dies lässt diese heute noch nicht zu. Diese soll so ausgestaltet werden, dass die Bandbreiten regelmäßig den Anforderungen angepasst werden können. Überhöhte Kosten sollen dabei dadurch verhindert werden, dass der Versorgungsanspruch anbieterunabhängig erfolgt. Die Auftragsvergabe soll durch ein wettbewerblich ausgestaltetes Ausschreibungsverfahren gewährleistet werden.
[1] Die Debatte am 7. März morgens um 10:25 Uhr reicht der Linkspartei offenkundig nicht. In einer Kleinen Anfrage (Drs 16/8247 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608247.pdf)) erkundigt sie sich am 20. Februar nach der Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen. Fünfzehn Punkte und bei genauerer Betrachtung auch häufig unter einer Ziffer noch mehrere Fragen als "Kleine" Anfrage einzureichen verfolgt den Zweck, aufgrund der Fristvorgaben eine Beantwortung rechtzeitig bis zur Plenardebatte zu erhalten. Der Fragenkatalog dürfte einer informierten Positionierung der Bundesregierung hilfreich sein.
[Update_14.03.2008]Die Beantwortung der Kleinen Anfrage "Breitbandlücken schließen - Universaldienst einführen" der Linksfraktion durch die Bundesregierung liegt nun auf Drucksache 16/8517 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/085/1608517.pdf) vor.