Roxxy
20.07.2008, 22:31
Hallo,
ich habe zum Thema 'Beihilfen für Breitbandversorger' im "Gäubote" (Zeitschrift in Baden-Würtemberg) folgenden Artikel gefunden:
Zitat
Technologieneutral Ausschreiben
Dass die Gemeinde Beihilfen an Breitbandversorger in Höhe von maximal 75'000 Euro gewährt, ist rechtlich durchaus zulässig, ist aber an einige Bedingungen geknüpft. Die Gemeinde muss diese Leistungen "technologieneutral" ausschreiben. Welche Breitbandtechnik eingesetzt wird, ist also unerheblich .....
Den Zuschlag erhält der günstigste Anbieter, also jener Bieter, der die niedrigste Beihilfe fordert.
Zitat Ende.
Kann mir jemand weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen für solche Beihilfen der Gemeinden geben?
Besten Dank!
Roxxy
ich habe zum Thema 'Beihilfen für Breitbandversorger' im "Gäubote" (Zeitschrift in Baden-Würtemberg) folgenden Artikel gefunden:
Zitat
Technologieneutral Ausschreiben
Dass die Gemeinde Beihilfen an Breitbandversorger in Höhe von maximal 75'000 Euro gewährt, ist rechtlich durchaus zulässig, ist aber an einige Bedingungen geknüpft. Die Gemeinde muss diese Leistungen "technologieneutral" ausschreiben. Welche Breitbandtechnik eingesetzt wird, ist also unerheblich .....
Den Zuschlag erhält der günstigste Anbieter, also jener Bieter, der die niedrigste Beihilfe fordert.
Zitat Ende.
Kann mir jemand weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen für solche Beihilfen der Gemeinden geben?
Besten Dank!
Roxxy