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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EU-Kommission genehmigt Breitbandförderung in Sachsen


vsven
08.02.2010, 14:56
Die Europäische Kommission hat eine Regelung für die Leerrohrförderung sowie andere Finanzhilfen Deutschlands genehmigt. Damit soll die Breitbanderschließung in derzeit noch unterversorgten Gebieten im Freistaat Sachsen vorangetrieben werden. "Mit gezielten Beihilfen kann die digitale Kluft weiter geschlossen werden, ohne dass dies auf Kosten von Privatinvestitionen geht", erklärte Neelie Kroes, Nachfolgerin von Viviane Reding als EU-Wettbewerbskommissarin. "Ich bin überzeugt, dass die Zahl der Gebiete in Sachsen ohne ausreichende Breitbandversorgung durch die staatliche Leerrohrförderung stark zurückgehen wird und keine nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten sind."

Die Regelung eröffnet den Kommunen in Sachsen die Möglichkeit, Breitbandanbietern ihre Leerrohre zur Verfügung zu stellen. Diese können dadurch erhebliche Kosten sparen und selbst Netzelemente verlegen, wo normalerweise kein kommerzieller Anreiz dafür bestehen würde. Die Kommunen müssen eine "MultipleFibre"-Architektur unterstützen, damit die Leerrohre von möglichst vielen Wettbewerbern genutzt werden und die Verbraucher vom zunehmenden Wettbewerb in diesen Gebieten profitieren können. Die Regelung sieht auch Zuschüsse für die Durchführung von Breitbandvorhaben vor. Die staatliche Förderung ist zwar auf 500.000 Euro je Vorhaben beschränkt, aber die Verpflichtung, vorhandene Infrastruktur so weit wie möglich zu nutzen, dürfte dazu beitragen, dass nun auch konkrete Lösungen für bisher vernachlässigte Gebiete gefunden werden können.

Ländliche Gebiete für Breitbanddienste zu erschließen, ist für private Netzbetreiber oft wirtschaftlich unattraktiv. Mit ihren Breitbandleitlinien gewährleistet die EU-Kommission, dass öffentliche Gelder nur dort eingesetzt werden, wo private Betreiber wegen niedrigen Kundenpotenzials nicht investieren. Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Mittel ist zudem eine öffentliche Ausschreibung. Durch einen offenen, diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene besteht die Möglichkeit, dass mehrere Breitbandanbieter wettbewerbsfähige Dienstleistungen in den neuen Netzen anbieten. Die Kommunen sind verpflichtet, das vorhandene Leerrohrnetz zu dokumentieren und diese Informationen allen Interessierten zur Verfügung zu stellen. Dadurch enstehen zusätzliche Synergien unter den Betreibern.

Fischer
08.02.2010, 15:57
Gilt diese Regelung nur für Sachsen oder auch für andere Bundesländer?

Nenunikat
09.02.2010, 12:55
Erst mal eins vorab:
Diese Regelung dürfte einigen Gemeinden/Gebieten helfen, schneller/leichter zu einer Breitbandversorgung zu kommen.
Deshalb ist sie zu begrüßen.
Aber:

...
"Mit gezielten Beihilfen kann die digitale Kluft weiter geschlossen werden, ohne dass dies auf Kosten von Privatinvestitionen geht", erklärte Neelie Kroes, Nachfolgerin von Viviane Reding als EU-Wettbewerbskommissarin. "Ich bin überzeugt, dass die Zahl der Gebiete in Sachsen ohne ausreichende Breitbandversorgung durch die staatliche Leerrohrförderung stark zurückgehen wird und keine nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten sind."
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Die Frau hat wohl noch nichts davon gehört, dass fehlende Eigenmittel und Schwierigkeiten mit dem ganzen Förder-Procedere ebenfalls Hinterungsgründe für eine Breitbandversorgung sind. Ob mit der genehmigten Förderung "die Zahl der Gebiete in Sachsen ohne ausreichende Breitbandversorgung ... stark zurückgehen wird", ist somit noch lange nicht sicher.

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und die Verbraucher vom zunehmenden Wettbewerb in diesen Gebieten profitieren können. Die Regelung sieht auch Zuschüsse für die Durchführung von Breitbandvorhaben vor.
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Da glaubt noch immer jemand an den Wettbewerb im Breitband-Bereich in ländlichen Gebieten.
Es ist selbst bei vorhandenen Leerrohren nicht wirtschaftlich, wenn gleich mehrere Anbieter ihre Glasfaserkabel in diesen Rohren - außerhalb der Ballungsgebiete - verlegen und wird deshalb wohl auch nicht passieren. Eher legt einer das Kabel und es wird kooperiert.
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Naja, wir warten gerne weiter bis Ultimo ... :rolleyes:


Die staatliche Förderung ist zwar auf 500.000 Euro je Vorhaben beschränkt, aber die Verpflichtung, vorhandene Infrastruktur so weit wie möglich zu nutzen, dürfte dazu beitragen, dass nun auch konkrete Lösungen für bisher vernachlässigte Gebiete gefunden werden können.

Wenn man einfach mal die oben genannten Probleme vergisst, kann man das vielleicht so sehen. Ansonsten weiß man, dass auch damit die Probleme der Weißen Flecken alles andere als gelöst sind.

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Ländliche Gebiete für Breitbanddienste zu erschließen, ist für private Netzbetreiber oft wirtschaftlich unattraktiv.
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Tja, dieses Problem wird mit der genehmigten Förderung zwar stellenweise gemildert, aber anderswo bleibt damit immer noch alles im alten Zustand.

kingmanni
10.02.2010, 12:18
Gilt diese Regelung nur für Sachsen oder auch für andere Bundesländer?

Sie gilt für alle Bundesländer, so sie denn von den entsprechenden Bürokraten irgendwann in Landesrecht überführt wird.