adress
13.05.2010, 14:52
Privatpersonen können auf Unterlassung, aber nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51934&pos=0&anz=101) (Link zur Pressemitteilung des BGH, die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor). Nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten fallen insofern maximal 100 Euro an.
Obwohl das Urteil salomonisch wirkt und Musiklabels oder auch der Filmindustrie nicht schmecken dürfte, meint der Spiegel (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,694452,00.html), dass die Entscheidung auch für Hotspots Konsequenzen haben könnte: Faktisch läuft es dieser Ansicht nach darauf hinaus, dass man offene Netze durch bloßen Warnhinweis schließen könnte. Doch ob Netzwerke wie Freifunk, Hotspots bei Hamburgerketten oder Kaffeeausschenkern in Deutschland weiter betrieben werden könnten, hält der Spiegel für fraglich: Um sich abzusichern, müsste der Anbieter eine Anmeldeprozedur einführen, in deren Verlauf sich der Gast identifizieren und ausweisen müsste.
Obwohl das Urteil salomonisch wirkt und Musiklabels oder auch der Filmindustrie nicht schmecken dürfte, meint der Spiegel (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,694452,00.html), dass die Entscheidung auch für Hotspots Konsequenzen haben könnte: Faktisch läuft es dieser Ansicht nach darauf hinaus, dass man offene Netze durch bloßen Warnhinweis schließen könnte. Doch ob Netzwerke wie Freifunk, Hotspots bei Hamburgerketten oder Kaffeeausschenkern in Deutschland weiter betrieben werden könnten, hält der Spiegel für fraglich: Um sich abzusichern, müsste der Anbieter eine Anmeldeprozedur einführen, in deren Verlauf sich der Gast identifizieren und ausweisen müsste.