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27.06.2010, 14:03
Passend zum 100. Geburtstag von Konrad Zuse hat Bundesinnenministerde Maizière am Dienstag dieser Woche in Berlin die Grundlagen für eine gemeinsame Netzpolitik formuliert. In seiner Grundsatzrede zeigte de Maizière die Rolle des Staates bei der weiteren Ausgestaltung des Internets auf und stellte anschließend 14 Thesen zur Diskussion. "Die Zeit des Staunens über das Internet und seine Wirkung ist vorbei", sagte de Maizière. Nun gelte es das Phänomen in seinem Facettenreichtum zu erfassen und Antworten auf dringende Fragen - vom Schutz der Privatsphäre über den Zugang zum Netz bis zur Datensicherheit - zu finden.
"Bei allem, was wir tun, müssen und wollen wir uns an den Grundwerten unserer Gesellschaft orientieren", betonte de Maizière zu Beginn seiner Rede. Der Einzelne solle frei, selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln - auch in der digitalen Welt. De Maizière plädierte dafür, der Anwendung und Durchsetzung bestehenden Rechts Vorrang vor neuer Gesetzgebung zu geben. Erstens seien viele Phänomene des Internets durch das bestehende Recht bereits zufriedenstellend geregelt. Zweitens könne unsere Rechtsordnung nicht sofort für jede technische Neuerung geändert werden.
Mit dem Regierungswechsel hat ein völlig anderer Ton in die Diskussion Einzug gehalten, als der enorm zugespitzte noch aus der ersten Jahreshälfte um die sog. Netzsperren. Nicht nur, dass die Zensur-Gesetzgebung ausgesetzt wurde, im Deutschen Bundestag wurde unter Beteiligung von Netzaktivisten und Bürgerrechtlern eine Enquetekommission zu Internet und Digitale Gesellschaft ("Internetenquete") (http://www.bundestag.de/internetenquete/index.jsp) eingesetzt. Die Frage ist nun, welche Rolle der Staat einnehmen soll. Der Bundesinnenminister macht diese an drei Funktionen fest:
- der Freiheits- und Ausgleichsfunktion
- der Schutz- und Gewährleistungsfunktion sowie
- der Angebots- und Innovationsfunktion
"Wir müssen zunächst einmal von einem Recht auf Persönlichkeitsentfaltung durch Kommunikation und soziale Teilhabe ausgehen", betonte de Maizière die Freiheitsgestaltung des Einzelnen. Klatsch und Tratsch im Internet seien erstmal nichts anderes als bei einem Kaffeekränzchen in der Offline-Welt. Wenn allerdings die Ausübung von Freiheitsrechten kollidieren, müsse der Staat im zivilrechtlichen Sinne eine Ausgleichsfunktion wahrnehmen. Anders als in der realen Welt werden Äußerungen im Internet nicht vergessen. "Ziel wäre ein Verfallsdatum, was ich an meine Daten anbringe", so der Bundesinnenminister. Die Kontrolle und Verfügungsgewalt über die eigenen Daten sei hier das entscheidende Stichwort. Unternehmen und Anbieter seien zudem gefordert, die Nutzung sicherer digitaler Identitäten voranzubringen.
Unter den 14 Thesen der bemerkenswerten Rede des Innenministers interessiert uns hier vor allem, was er zur Sicherstellung der technischen Basis angemessener Netzzugänge zu sagen hat. Da sieht de Maizière den Staat in der Verantwortung bei der Sicherstellung der Infrastruktur. "Das Internet muss für alle zugänglich sein und zuverlässig funktionieren", sagte er mit Blick auf die Bedeutung des Netzes für das Gemeinwesen. Aber auch die IT-Industrie und Diensteanbieter seien in der Pflicht, für mehr Sicherheit zu sorgen. In Hinblick auf das Innovationspotential des Internets betonte der Bundesinnenminister die Förderfunktion des Staates.
Die These zum Netzzugang auf der Diskussionsseite des Innenministeriums lautet dazu:
Staatliche Grundversorgung sicherstellen
Das Internet ist eine Basisinfrastruktur unseres Zusammenlebens geworden. Der Staat hat eine Verantwortung dafür, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden. Datensicherheit ist eine zentrale Herausforderung für die Zukunft. Bei der Wahl der regulatorischen Mittel und der Festlegung der konkreten Anforderungen sollte der Staat allerdings mit Augenmaß agieren, um die Innovation und Entwicklungsoffenheit des Internets nicht zu gefährden.
Die Thesen des Bundesinnenministers zur Netzpolitik sollen im Dialog mithilfe der Webseite http://www.e-konsultation.de/netzpolitik weiterentwickelt werden. Zur Beteiligung an der Diskussion besteht bis Freitag, 23. Juli die Möglichkeit, die einzelnen Thesen zu unterstützen (Pro) oder ihnen zu widersprechen (Contra). Wenn Ihre Meinung sich keiner Seite eindeutig zuordnen lässt, können Sie auch dazwischen (Neutral) votieren. Wenn Sie einen konkreten Vorschlag zu einer These haben, dann können Sie diese Handlungsempfehlung (Idee!) formulieren.
"Bei allem, was wir tun, müssen und wollen wir uns an den Grundwerten unserer Gesellschaft orientieren", betonte de Maizière zu Beginn seiner Rede. Der Einzelne solle frei, selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln - auch in der digitalen Welt. De Maizière plädierte dafür, der Anwendung und Durchsetzung bestehenden Rechts Vorrang vor neuer Gesetzgebung zu geben. Erstens seien viele Phänomene des Internets durch das bestehende Recht bereits zufriedenstellend geregelt. Zweitens könne unsere Rechtsordnung nicht sofort für jede technische Neuerung geändert werden.
Mit dem Regierungswechsel hat ein völlig anderer Ton in die Diskussion Einzug gehalten, als der enorm zugespitzte noch aus der ersten Jahreshälfte um die sog. Netzsperren. Nicht nur, dass die Zensur-Gesetzgebung ausgesetzt wurde, im Deutschen Bundestag wurde unter Beteiligung von Netzaktivisten und Bürgerrechtlern eine Enquetekommission zu Internet und Digitale Gesellschaft ("Internetenquete") (http://www.bundestag.de/internetenquete/index.jsp) eingesetzt. Die Frage ist nun, welche Rolle der Staat einnehmen soll. Der Bundesinnenminister macht diese an drei Funktionen fest:
- der Freiheits- und Ausgleichsfunktion
- der Schutz- und Gewährleistungsfunktion sowie
- der Angebots- und Innovationsfunktion
"Wir müssen zunächst einmal von einem Recht auf Persönlichkeitsentfaltung durch Kommunikation und soziale Teilhabe ausgehen", betonte de Maizière die Freiheitsgestaltung des Einzelnen. Klatsch und Tratsch im Internet seien erstmal nichts anderes als bei einem Kaffeekränzchen in der Offline-Welt. Wenn allerdings die Ausübung von Freiheitsrechten kollidieren, müsse der Staat im zivilrechtlichen Sinne eine Ausgleichsfunktion wahrnehmen. Anders als in der realen Welt werden Äußerungen im Internet nicht vergessen. "Ziel wäre ein Verfallsdatum, was ich an meine Daten anbringe", so der Bundesinnenminister. Die Kontrolle und Verfügungsgewalt über die eigenen Daten sei hier das entscheidende Stichwort. Unternehmen und Anbieter seien zudem gefordert, die Nutzung sicherer digitaler Identitäten voranzubringen.
Unter den 14 Thesen der bemerkenswerten Rede des Innenministers interessiert uns hier vor allem, was er zur Sicherstellung der technischen Basis angemessener Netzzugänge zu sagen hat. Da sieht de Maizière den Staat in der Verantwortung bei der Sicherstellung der Infrastruktur. "Das Internet muss für alle zugänglich sein und zuverlässig funktionieren", sagte er mit Blick auf die Bedeutung des Netzes für das Gemeinwesen. Aber auch die IT-Industrie und Diensteanbieter seien in der Pflicht, für mehr Sicherheit zu sorgen. In Hinblick auf das Innovationspotential des Internets betonte der Bundesinnenminister die Förderfunktion des Staates.
Die These zum Netzzugang auf der Diskussionsseite des Innenministeriums lautet dazu:
Staatliche Grundversorgung sicherstellen
Das Internet ist eine Basisinfrastruktur unseres Zusammenlebens geworden. Der Staat hat eine Verantwortung dafür, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden. Datensicherheit ist eine zentrale Herausforderung für die Zukunft. Bei der Wahl der regulatorischen Mittel und der Festlegung der konkreten Anforderungen sollte der Staat allerdings mit Augenmaß agieren, um die Innovation und Entwicklungsoffenheit des Internets nicht zu gefährden.
Die Thesen des Bundesinnenministers zur Netzpolitik sollen im Dialog mithilfe der Webseite http://www.e-konsultation.de/netzpolitik weiterentwickelt werden. Zur Beteiligung an der Diskussion besteht bis Freitag, 23. Juli die Möglichkeit, die einzelnen Thesen zu unterstützen (Pro) oder ihnen zu widersprechen (Contra). Wenn Ihre Meinung sich keiner Seite eindeutig zuordnen lässt, können Sie auch dazwischen (Neutral) votieren. Wenn Sie einen konkreten Vorschlag zu einer These haben, dann können Sie diese Handlungsempfehlung (Idee!) formulieren.