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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BGH gibt AOL im Streit um gekoppelte Telekom-Angebote Recht


flatneo
30.03.2004, 18:55
Kombinierter Verkauf von ISDN- und Online-Anschlüssen wird erneut geprüft


Die Deutsche Telekom hat durch den kombinierten Verkauf von ISDN- und Online-Anschlüssen möglicherweise gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Dienstag einer Klage des Online-Dienstes AOL gegen ein gekoppeltes Angebot von Telekom und T-Online aus dem Jahr 2000 statt. Nach den Worten des Kartellsenats sind gekoppelte Angebote zwar grundsätzlich erlaubt. Sollte die Telekom aber ihre marktbeherrschende Stellung bei den Festnetzanschlüssen missbraucht haben, um ihre Position auch bei den Online-Kunden auszubauen, dann beinträchtige dies den Wettbewerb. (Aktenzeichen: KZR 1/03 vom 30. März 2004)

Der BGH verwies das Verfahren an das Hanseatische Oberlandesgericht zurück, das nun prüfen muss, ob das Telekomangebot - wie von AOL behauptet - eine "erhebliche Sogwirkung" auf die Kunden ausgeübt hat. Telekom hatte zusammen mit ihrer Tochter T-Online ihr Angebot mit Slogans wie "T-ISDN jetzt inklusive T-Online-Anschluss" angepriesen. Nach Darstellung von AOL hatten sich dadurch 80 Prozent der ISDN-Neukunden für T-Online entschieden. Das Bundeskartellamt wie auch die Vorinstanzen hatten der Telekom Recht gegeben.

Nach den Worten des Karlsruher Gerichts kann ein solches Angebot den Wettbewerb auch dann beeinträchtigen, wenn der Kunde jederzeit den Anbieter wechseln kann. Denn es liege nahe, dass ein erheblicher Teil der ISDN-Kunden T-Online treu bleibe - aus Trägheit oder Sorge vor technischen Schwierigkeiten bei der Neuinstallation eines anderen Internetzugangs.

Quelle www.zdnet.de

Jetzt wird der eine oder andere Fragen was das mit unserem Problem zu tun hat.
Ganz einfach, die Telekom sichert sich unrechtmäßig Kunden.
So braucht das Unternehmen nicht über Änderungen in Ihrem Angebot nachdenken um für Ihre Kunden aktraktiver zu werden. (z.b. Schmalbandflatrate)
In dem Zusammenhang fällt mir ein das ich im Forum von Onlinekosten.de User gesehen hab die zwar klagen das sie nicht mal ne Schmalbandflatrate bekommen aber im Profil zu stehen haben das sie mit "T-Online Surftime" unterwegs sind.
Wenn's nach mir ginge würden die Leute für so ein Verhalten Lebenslang keine Flatrate bekommen. :lol:
Meine Meinung

Plautze
30.03.2004, 20:08
etwas ot, aber trotzdem: ich würde keine kompletten texte/nachrichten hier reinkopieren, das kann derbe ärger geben - trotz quellenangabe.

die habe ich mit meinem board meinstadtportal.de schon hinter mir.

nur mal so.

grüße