Blacky
06.06.2006, 23:16
Die Bundesnetzagentur hat eine beratende Projektgruppe zum Thema „Rahmenbedingungen der Zusammenschaltung IP-basierter Netze“ eingerichtet. Die Projektgruppe wird von der Bundesnetzagentur geleitet und besteht im Übrigen nur aus hochrangigen Vertretern von Telekommunikationsanbietern. Zur Unterstützung der Arbeit der Projektgruppe hat die Bundesnetzagentur ein Expertengutachten in Auftrag gegeben. Es sollen Antworten zum veröffentlichenten Fragenkatalog sowie zu darüber hinaus reichenden Aspekten (Gesamter Auftragshintergrund wurde nicht veröffentlicht, daher Zielsetzung nicht wirlich transparent) gefunden werden. Dabei wird sowohl das Vorhandensein paralleler Interconnectionstrukturen für einen Übergangszeitraum, sowie die Migration vom heutigen zu einem zukünftigen Regime (Stichwort: NGN) thematisiert.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6202.pdf
Die dargelegte Herleitung kommt m.E. besonders dem ehemaligen Monopolisten entgegen, wobei eine gewisse Tendenz zur Verschiebung der Abrechnungssystematik vom Originator (z.B. Anrufer) zum Terminator (DSL-Zielanschluss) nicht von der Hand zu weisen ist. Über die Verrechnungskonzeption B&K (Bill and Keep) würden sich die Kostenanteile einer Übertragung zum Nachteil der Flatrate-Tendenz verändern. Die Studie lässt vorsetzlich (!) gewisse Annahmen außer Betracht. Darunter gehört ein wirklicher flächendeckender Wettbewerb bei der Teilnehmeranschlussleitung; der Einfluß ausländischer IP-Dienstleister bei der nicht mehr netzgebundenen Leistungserbringung, das Fehlen eines belastbaren Qualitätsmaßstabes und die Gefahr einer proprietären IP-Abgrenzung über punktuelle "Protokollveränderungen" außen vor. Von einer erwarteten Entgelttransparenz gegenüber Endkunden ist in zukünftigen IP-Netztopologien überhaupt keine Rede.
Die sehr akademischen Betrachtungen (z.B. wurden auch die Höhe einzener Kostenblöcke untereinander und der Faktor Zeit bei der Wettbewerbsbetrachtung unzulässiger Weise vernachlässigt) mit einer gewichteten Heranziehung anderer Feststellungen lassen nur den Schluss zu, dass sich hier die Bundesnetzagentur für eine bestimmte Wettbewerbseinschätzung aufmunitionieren will. Es sieht dabei nicht so aus, dass gerade die unterversorgten TK-Endkunden davon profitieren werden.
Langsam entsteht der Eindruck, die so erkennbare Vorgehensweise oder entstehende Entwicklung in Richtung neuartiger Breitbandtechnologien bzw. NGN-Basiskonzeption folgt einer gewissen Logik, allerdings zum Nachteil von kleineren und mittleren Netzbetreibern und damit der Förderung eines Oligopols, welches nicht im Interesse aller TK-Kunden bzw. XDSL-Nutzer sein kann (vgl. dazu auch: Nur DSL-Inseln in Ballungsgebieten ? (http://www.kein-dsl.de/forum/thread.php?postid=12899#post12899))
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6202.pdf
Die dargelegte Herleitung kommt m.E. besonders dem ehemaligen Monopolisten entgegen, wobei eine gewisse Tendenz zur Verschiebung der Abrechnungssystematik vom Originator (z.B. Anrufer) zum Terminator (DSL-Zielanschluss) nicht von der Hand zu weisen ist. Über die Verrechnungskonzeption B&K (Bill and Keep) würden sich die Kostenanteile einer Übertragung zum Nachteil der Flatrate-Tendenz verändern. Die Studie lässt vorsetzlich (!) gewisse Annahmen außer Betracht. Darunter gehört ein wirklicher flächendeckender Wettbewerb bei der Teilnehmeranschlussleitung; der Einfluß ausländischer IP-Dienstleister bei der nicht mehr netzgebundenen Leistungserbringung, das Fehlen eines belastbaren Qualitätsmaßstabes und die Gefahr einer proprietären IP-Abgrenzung über punktuelle "Protokollveränderungen" außen vor. Von einer erwarteten Entgelttransparenz gegenüber Endkunden ist in zukünftigen IP-Netztopologien überhaupt keine Rede.
Die sehr akademischen Betrachtungen (z.B. wurden auch die Höhe einzener Kostenblöcke untereinander und der Faktor Zeit bei der Wettbewerbsbetrachtung unzulässiger Weise vernachlässigt) mit einer gewichteten Heranziehung anderer Feststellungen lassen nur den Schluss zu, dass sich hier die Bundesnetzagentur für eine bestimmte Wettbewerbseinschätzung aufmunitionieren will. Es sieht dabei nicht so aus, dass gerade die unterversorgten TK-Endkunden davon profitieren werden.
Langsam entsteht der Eindruck, die so erkennbare Vorgehensweise oder entstehende Entwicklung in Richtung neuartiger Breitbandtechnologien bzw. NGN-Basiskonzeption folgt einer gewissen Logik, allerdings zum Nachteil von kleineren und mittleren Netzbetreibern und damit der Förderung eines Oligopols, welches nicht im Interesse aller TK-Kunden bzw. XDSL-Nutzer sein kann (vgl. dazu auch: Nur DSL-Inseln in Ballungsgebieten ? (http://www.kein-dsl.de/forum/thread.php?postid=12899#post12899))