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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Legal oder nicht?


Basti
09.12.2006, 16:48
Ich hab mal ne Frage zum Thema WlLAN:

Ist es erlaubt sich in ein nicht gesichertes WLAN einzuloggen? Ein gesichertes WLAN zu knacken ist nicht erlaubt, aber wie sieht es mit einem nicht gesicherten aus? Habe im Internet gelesen (weiß aber nimmer wo) dass es legal ist sich in ein "öffentliches WLAN" einzuklinken. Aber wie ist ein öffentliches WLAN definiert? Nur dadurch, dass es nicht durch einen WLAN Schlüssel gesichert ist?

Kann mir jemand bein dieser Frage weiterhelfen?

greets Basti

Anonymer
09.12.2006, 22:22
Ich meine es ist legal

Racer
09.12.2006, 23:01
Ich bin mir da auch nicht 100%tig sicher, aber ich denke auch, das es legal ist.

Stell dir mal vor, unser ACP für das Forum wäre auch nicht mit Passwort geschützt und du könntest da rein, dann wäre es auch legal, weil es ja nicht geschützt wurde.

Anonymer
09.12.2006, 23:37
Ich bin mal in Unser Dorf in Neubaugebiet gegangen mit Laptop und könnte mich bei ein Speedport W 501 V einwählen.
Übertragungsrate 22,0 MBit/s (Das ist doch so schnell wie ein ISDN anschluss?)

Racer
09.12.2006, 23:49
Haste Linux mit Hacksoftware, oder was? Wenn du es doch legal machst, dann sag mal wie und mit welchen Programmen. :D

Aber mal wieder zum Thema: Wie kommst du nun auf 22 MB und das es so schnell wie ISDN ist? ISDN bis zu 128K.

Anonymer
10.12.2006, 00:01
Du gehst aus Start,Einstellung,Netzwerkverbindung und dan Drahtlos..

Iceknight
10.12.2006, 15:09
auf ein offenes Wlan netz kannst du ohne bedenken zugreifen das ist nicht verboten.
Was du damit machst das ist jetzt die Frage wenn du zb musik läds machst du dich strafbar nur wirst du keine probleme bekommen den die Polizei kommt nicht nach dir sondern nach dem Besitzer von dem DSL Anschluss.


mfg Iceknight

chrisi5232
10.12.2006, 20:14
Nunja, wer sein WLAN nicht sichert, es aber nicht für andere freigeben möchte, ist selbst schuld. Das Einwählen ist dann - sofern keine Sicherheitsmechanismen umgangen werden - legal.

Wenn man sich dann dort einwählt und illegale Sachen treibt (Urheberrechtverletzungen usw), macht man sich strafbar, jedoch ermittelt die Staatsanwaltschaft nur den Inhaber des Anschlusses (IP), also nicht die Adresse von dem, der sich eingewählt hat.
Dann haftet entweder der Anschlussinhaber oder der eigentliche Täter, sofern der Anschlussinhaber den Täter überführen kann (was aber die Wenigsten können).

Alles klar? :P

Governet
10.12.2006, 20:48
Legal ist es glaube ich nicht. Sonst wäre es wohl auch legal ein Auto zu stehlen in dem der Schlüssel noch steckt.

Legal ist es nur bei öffentlichen Access-Points.

Iceknight
10.12.2006, 22:38
wer sein Wlan nicht verschlüsselt der geht automatisch das Risiko ein das jemand seine Leitung benutzt.
Ob er es will oder nicht, den heutzutage ist es ein Kinderspiel ein Wlan zuverschlüsseln.
Wer es nicht macht der begünstigt ja andere das sie darauf zugreifen können.

wie chrisi5232 schon gesagt hat offene Netze kann man beitreten solange keine Sicherheitsmechanismen umgangen werden.

Fals mit den Netz Urheberrechtverletzungen getätigt werden haftet im Normalfall der Anschlussinhaber.
Falls man nicht den Hauptverursacher fassen kann.

Daher sollte jeder überlegen ob er ein offenes Wlan betreibt.
Habe es selbst mal getestet bin durch der Stadt gefahren und habe innerhalb einer halben stunde 17 unverschlüsselte Netze gehabt.
Waren meisten nur 2000-6000 anschlusse.
Es war aber noch ein 16.000 bei gewesen.


mfg Iceknight

Basti
10.12.2006, 23:15
Also nicht, dass ihr mir jetzt irgendwas illegales unterstellt, ich hab mir grad nen Laptop gekauft und da hat mich die Frage halt interessiert, da ich mich bei meiner Freundin ins (gesicherte) WLAN eingelogt habe. Habe jetzt net vor durch die Stadt zu fahren und Musik oder sonst was zu laden... Die Frage war rein hypothetisch.

Habe es selbst mal getestet bin durch der Stadt gefahren und habe innerhalb einer halben stunde 17 unverschlüsselte Netze gehabt.

So viele? Muss das auch mal probieren. Habe gedacht heute ist standardmäßig jede Fritzbox usw gesichert...

Kann mir aber ehrlich gesagt au net so ganz vorstellen, dass das illegal ist (zumindest solange ich damit dann nix illegales mache).

greets

Anonymer
11.12.2006, 15:03
Ich habe noch ein Program gefunden
Klick Hier (http://www-pc.uni-regensburg.de/systemsw/TOOLS/wlaninfo.htm)
Das Programm kommt aus Magzin Chip Ausgabe 01.2007

chrisi5232
11.12.2006, 17:26
Nettes Programm..kannt ich noch nicht und ist sehr nützlich (gerade für mich, da ich bald einen Laptop bekomme :D)

Sehr nützlich finde ich auch solche WLAN Finder, wie zB der Conrad WLAN Finder 101 oder der von Allspot..kann man schön bei nem Spaziergang durchs Dorf latschen und WLANs suchen^^

Jetzt bräuuhte man nur noch ein Programm, welches sich in mehrere WLAN Netze einwählen kann und sich so dann die Geschwindigkeit summiert.. :D

Basti
11.12.2006, 19:44
Nanana :D


Edit: Also ich bin mal e weng in ner Nachbarstadt rumgecruist und hab in einer straße ca. 10 WLANs gefunden. Davon waren ca. 4-5 ungesichert!!! Und das in nichmal 2 Minuten! Hätte nie gedacht, dass echt so viele WALNs frei zugänglich sind...

roland2
25.12.2006, 04:51
Hallo,

ich wohne auf dem Land und sogar hier ist die WLAN-Dichte recht hoch. Sogar von meinem Haus aus kann ich 2 ungesicherte und 4 gesicherte WLANs erreichen.
Von wegen primitive Landeier. ;)

Achja, das pure Einklinken in ein offenes WLAN ist nicht strafbar. Sobald aber nur etwas im Netz gemacht wird, ist es das nicht mehr.

Viele Grüße
Roland

Basti
25.12.2006, 11:34
Original von roland2

Achja, das pure Einklinken in ein offenes WLAN ist nicht strafbar. Sobald aber nur etwas im Netz gemacht wird, ist es das nicht mehr.



Bist du dir da sicher, oder ist das nur eine Vermutung?

PS: Frohe Weinhachten allen zusammen! ;-)

roland2
25.12.2006, 18:42
Original von Basti
Original von roland2

Achja, das pure Einklinken in ein offenes WLAN ist nicht strafbar. Sobald aber nur etwas im Netz gemacht wird, ist es das nicht mehr.



Bist du dir da sicher, oder ist das nur eine Vermutung?

PS: Frohe Weinhachten allen zusammen! ;-)Ziemlich. Ich habe mal einen Bericht über das Wardriving gelesen. Da stand das so drin. Ich weiß aber, dass sich sogar da die Gerichte nicht einig sind. Ich würde es mal als Grauzohne bezeichen.

Viele Grüße

CS2001
27.12.2006, 23:15
Hab mit meinem neuen Laptop auch mal ausprobiert, wieviel WLan's bei mir in Reichweite sind und ich empfange nur 4 WLan-Netze von meiner Wohnung aus. 2 davon gehören scheinbar zu dbd und sind mit WPA geschützt, und dann sind noch 2 weitere Netze vorhanden, eins per WPA und eins per WPA2 geschützt ^^.
Vielleicht werdens ja bald mehr, da die Telekom hier inzwischen DSL schaltet. (und ich hänge natürlich bis Februar noch in der MVLZ von meinem jetzigen ISDN Anbieter :O)

DSL für ganz Nidda
07.01.2007, 01:44
Laut onlinekosten.de ist es noch erlaubt:

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/21768/0/Wardriving:_Fremdsurfer_auf_der_Anklagebank

Dennoch: Vorsicht, dieser Bereich ist eine rechtliche Grauzone!

Tobias Claren
07.02.2007, 19:55
Es ist zwar erlaubt, und auch zu surfen, aber:

Wenn da ein Volumenanschluss dran ist, kann der Inhaber theoretisch (muss den Veursacher ja erst mal finden) die reinen Kosten zurückverlangen.

Und es gibt wohl immer noch genug Prollizisten die die Gesetzteslage nicht kennen und voreilig (und wohl illegal) reagieren. Wenn man dann nicht schnell Einspruch und Herausgabe verlangt kann die Hardware Monate weg sein.

Anonymer
12.02.2007, 12:22
Am 11.2.2006 war ein beitrag bei Planetopia

Hier ist Information zum beitrag
http://www.planetopia.de/archiv/2007_02_11/archivinhalte4.htm

Den beitrag kan man sich hier angucken:

Modem/ISDN (min 56kBit/s) (http://balancer.streamfarm.net/tv1/cms/~kunde/~formatschmiede_wm/110207/WlanSicherheit_110207_temp56k.wmv.asx)

DSL/LAN (min.360kBit/s) (http://balancer.streamfarm.net/tv1/cms/~kunde/~formatschmiede_wm/110207/WlanSicherheit_110207_temp300k.wmv.asx)

DSL/LAN (min.min.600kBit/s) (http://balancer.streamfarm.net/tv1/cms/~kunde/~formatschmiede_wm/110207/WlanSicherheit_110207_temp500k.wmv.asx)

andy1200
29.09.2007, 11:54
Ist zwar ein älterer Tread, aber folgendes hab ich heut in der Zeitung gefunden.

Anonymer
29.09.2007, 13:35
Ist es jetzt erlaubt oder nicht?

Tobias Claren
29.09.2007, 19:40
Es ist ganz klar >erlaubt<.

Man sollte in solchen Fällen immer sofort Strafanzeige gegen den Polizisten erstatten.
Denn es gibt absolut keine rechtliche Grundlage für das Vorgehen, und die nachfolgenden Ermittliungen.
Ungerechtfertigte Ermittlung ist ein Straftatbestand!

Polzisen sind statistisch keine intelligenten Menscen.
Dazu kommt natürlich eine Form von Obrigkeitshörigkeit die sie ungefragt glauben lässt was ihnen z.B. ein Vorgesetzter der seine Informationen auch nur aus den Medien hat in einem "Briefing" (hier fällt mir echt kein gutes deutsches Wort ein) erzählt hat.
Solche Leute müssen hart dafür bestraft werden, dass sie ohne nachzudenken oder sich rechtlich abzusichern etwas übernehmen.


Irgendwo gibt es auch ein Radiointerview mit einem Experten zum herunterladen.
Es ist rechtlich nicht in Frage zu stellen dass man ein offenes
Das war es auch nie. Die Gesetze sind die gleichen wie zuvor.
Wenn es aber so ein "Mediengefühl"ngibt das müse doch verboen seibn, gibt es auch Pseudoexperten die sich dranhängen. Sowie Leute die es eigentlich besser wissen müssten (Juristen), die dann anfangen sich eine "Auslegung" (als "Rechtsverdrehen" bekannt) zu basteln.

Die zu Grunde liegenden Gesetze waren nie Auslegungssache (eindeutig).

Ganz übel und kriminell ist dass die in desem Fall Anzege gegn den wegen "Erschleichens von Leistungen" erstattet haben.
1.) haben die einen Geschädigten?
2.) Ist das ein Offizialdelikt? Nr dann darf die Polizei bzw. ein Staatsanwalt von sich aus ermitteln.
Mord ist natürlich ein Offizialdelikt, Beleidigung z.B. nicht.
Nur bei einem Offizialdelikt darf ohne das Einvrständnis des eschädigten ermittelt werden.

Wenn das mein Netzwerk wäe, und ich von den Ermittlunen erführe, würde ich den Polizisten so fertigmachen (rechtlich und medial) das der so etwas nie wieder macht, und dass alle seine Kollegen eine gesunde Angst haben selbst in so eine Situation zu kommen.


Diese Geschichten sind keine Einzelfälle.
Man kann von denen schon rangenommen werden (inkl. Beschlagnahme des NB für Monate) wenn es das eigene Netz ist!
Die wissen normal nähmlich nicht wo man drin war. Und hinterher ist das eh nicht mehr zu belegen.

Man "könnte" ja irgendwo dringewesen sein wo es der Eigentümer "evtl." nicht will.
Wer sein Netz nicht verschlüsselt, der ist rechtlich mit der Fremdnutzung einverstanden (auch weil es viele Leute gibt die das absichtlich machen).
So sieht es aus. Ich meine auch Gerichte hätten schon so entscheiden, mit der Begründung dass es jedem zuzumuten ist.

Stellt euch vor ein Polizist sähe euch mit einem MP3-Player, und behauptet dass der geklaut sein müsse. Ihr könnt das Gegenteil nicht beweisen?
Also ich kaufe eigentlich nie etwas im Laden neu...
Und theoretisch kann jeder einen Kafbeleg haben ohne das Produkt.
Oder ein teures Fahrrad, wo der Polizist meint ihr seit nicht teuer genug gekleidet dass das Fahrrad euch gehören kann.

So etwas gab es schon mit Leuten di einen Rohling bei sich trugen!
"Rohling = Rabkopie".


Man sollte Polizisten eigentlich in dieser Richtung "abrichten".
Also dass viele Leute draußen mit dem NB "auffällig" (nach der branen Polizeidefinition) sind.
Z.B. mit extra Antenne.

Es gibt ja z.B. auch "free-hotspots"(.com).
Da kann ich auf "weiß der Beistzer das", oder "habn sie ihn gefragt" "Nein" oder "natürlich nicht" antworten.

Mir würde so eine Konfrontation echt Spass machen, da man als grinsender Gewinner triumphieren kann 8) .
Was man natürlich auch medial inkl. Namen der beteiligten Polizisten breittreten kann. Ich würde mit Flyern rund um die Wache anfangen..... :D .

Anonymer
30.09.2007, 02:59
Und wer den Router für jeden offen letzt ist selber dumm