Flora
27.06.2007, 17:05
Die Bonner Bundesnetzagentur hat ihre Entscheidung bekannt gegeben, die Deutsche Telekom auch in den kommenden zwei Jahren an der Leine zu führen. Da die Telekom auch heute noch die marktbeherrschende Stellung innehat und die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) das Nadelöhr darstellt, wird sie gezwungen, weiterhin den Wettbewerbern den Zugang zur sog. letzte Meile zu gewähren. Neu ist, dass die Telekom künftig ihre Kabelkanäle zwischen Hauptverteilern und den Kabelverzweigern für Wettbewerber öffnen muss. Für den Fall, dass ein Zugang zu den Kabelkanälen aus technischen oder Kapazitäzsgründen nicht möglich ist, ist die Telekom verpflichtet, anderen Unternehmen den Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen zu gewähren.
"Hierdurch ermöglichen wir im Interesse der Verbraucher das Entstehen nachhaltiger wettbewerblicher Strukturen, auch im Bereich besonders breitbandiger Anschlüsse", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Die Wettbewerber hatten gerade in den letzten Monaten wiederholt den Zugang zu den Kabelkanälen als Mindestangebot gefordert, um ein zu VDSL wettbwerbsfähiges Produkt anbieten zu können.
Angesichts der heute beim EuGH eingegangenen EU-Klage gegen Deutschland wegen Protektion des Telekom-VDSL-Netzes, ist die heutige Bekanntgabe der BNetzA-Entscheidung alles andere als ein Zufall, auch wenn die BNetzA behauptet, die Kabelkanal-Entscheidung stünde nicht im Zusammenhang mit der Thematik über die Regulierung "neuer Märkte".
Die Entscheidung ist bei der Bundesnetzagentur herunterladbar (http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/10590.pdf) (pdf, 164 KB). Sie tritt mit Verkündung im BNetzA-Amtsblatt am 4.7.2007 in Kraft.
"Hierdurch ermöglichen wir im Interesse der Verbraucher das Entstehen nachhaltiger wettbewerblicher Strukturen, auch im Bereich besonders breitbandiger Anschlüsse", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Die Wettbewerber hatten gerade in den letzten Monaten wiederholt den Zugang zu den Kabelkanälen als Mindestangebot gefordert, um ein zu VDSL wettbwerbsfähiges Produkt anbieten zu können.
Angesichts der heute beim EuGH eingegangenen EU-Klage gegen Deutschland wegen Protektion des Telekom-VDSL-Netzes, ist die heutige Bekanntgabe der BNetzA-Entscheidung alles andere als ein Zufall, auch wenn die BNetzA behauptet, die Kabelkanal-Entscheidung stünde nicht im Zusammenhang mit der Thematik über die Regulierung "neuer Märkte".
Die Entscheidung ist bei der Bundesnetzagentur herunterladbar (http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/10590.pdf) (pdf, 164 KB). Sie tritt mit Verkündung im BNetzA-Amtsblatt am 4.7.2007 in Kraft.