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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer EU-Rechtsrahmen für Telekommunikation [Update 09.07.2008]


Flora
25.09.2007, 16:09
Die Europäsche Union bereitet bekanntermaßen einen neuen Rechtsrahmen für die ITK-Branche vor. Genauso bekannt ist, dass die Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding wiederholt eine Abspaltung der Telekommunikationsnetze von den Diensteanbietern ins Gespräch gebracht hat, um dadurch mehr Dynamik in den Markt zu bringen (http://www.kein-dsl.de/forum/thread.php?threadid=3132). Dass diese Trennung die Erschließung mit Breitbandverbindungen erheblich beschleunigt, zeigt das Beispiel Großbritannien.

Doch wo es um sehr viel Geld geht, sticht man mit solchen Ambitionen in ein Wespennest. Heute hat die britische Wirtschaftszeitung Financial Times (http://www.ft.com/cms/s/0/57284fc0-6aff-11dc-9410-0000779fd2ac.html) einen langen Beitrag über kontroverse Diskussionen unter den beteiligten Kommissaren für Unternehmen und Industrie, Günter Verheugen und für Wettbewerb, Neelie Kroes mit Frau Reding gebaracht. Es ist an sich nichts ungewöhnliches, dass innerhalb der EU-Kommission unterschiedliche Ansichten zu einem Sachverhalt bestehen. Im Gegenteil: Es wäre eher seltsam, wenn alle Vertretrer der verschiedenen Zuständigkeiten a priori einer Meinung wären.

Es ist jedoch ungewöhnlich, dass solche Diskussionen nach außen getragen werden. Offenkundig wurde dieser Beitrag lanciert, um Frau Reding dass von den meisten Verbänden und Großunternehmen abgelehnte Aufspalten der die nationalen Märkte immer noch dominierenden Ex-Monopolisten zu erschweren. Da Marktgiganten wie Deutsche Telekom und Telefónica betroffen wären, ist es nicht wirklich eine Herausforderung sich vorzustellen, wo kräftig gegen Reding gearbeitet wird (vgl. auch die Reflection RD 265 (http://www.etno.be/Default.aspx?tabid=1899) des ETNO, des europäischen Dachverbandes der Ex-Monopolisten).

Auch ein weiteres Vorhaben von Reding mit der neuen Rahmengesetzgebung eine europäische Regulierungsbehörde einzurichten, die EU-weit die Aufgaben der heutigen nationalen Regulierer übernimmt, ist keineswegs ein Selbstgänger. Einhellig lehnen beispielsweise in Deutschland die Deutsche Telekom, ihre Wettbewerber und Fachverteter der regierenden Bundestagsfraktionen das Vorhaben ab.[1]

Am 13. November will Reding den Entwurf der Rechtsakte vorlegen. Es bleibt spannend, was dieser schlussendlich enthalten wird.

[1] Edit_27.09.2007: Am 26.09.2007 erhielt die EU-Kommission von den Regierungen Deutschlands und weiterer fünf EU-Staaten (Frankreich, Großbritannien, Spanien, Schweden und Luxemburg) ein Schreiben, in dem diese institutionelle Reform für unnötig gehalten wird.

Flora
02.11.2007, 12:30
Die mächtige Financial Times (http://www.ft.com/cms/s/0/5538d06e-8719-11dc-a3ff-0000779fd2ac.html?nclick_check=1) schießt weiterhin gegen die Pläne zur Bildung einer europäischen Regulierungsbehörde. Mit der 2003 gebildeten European Regulators’ Group (ERG) bestünde bereits das richtige Gremium, eine Superbehörde schaffe nur neue Bürokratie. In ihrer Pressekonferenz vom 31.10. hat die EU-Kommission diesen Artikel scharf zurückgewiesen, der vom Chef der britischen Regulierungsbehörde OFCOM verfasst worden ist. Die ERG sei ein netter Club, in der sich die Spitzen der nationalen Regulierer auf Kosten der Steuerzahler an netten Orten zu netten Abenden verabredeten, aber keine konkrete Entscheidungen träfen und keine Harmonisierung der Regulierungsvorgaben erfolge.

Alle wichtigen Entscheidungen der vergangenen Jahre hätten von 27 nationalen Regulieren getroffen werden müssen. Diese seien alles andere als unabhängig und verträten häufig entweder nationale Interessen oder die großer nationaler Telekommunikationsunternehmen. So sei beispielsweise von der britischen OFCOM massiv gegen die Roamingpläne der EU für Mobilfunktelefonie im Eurpoaparlament Lobbyismus betrieben worden, um die Preissenkungen zugunsten der europäischen Handynutzer bei transnationalen Telefonaten noch zu Fall zu bringen.

Zielsetzung in dem am 13. November kommenden Vorschlag der Kommission sei es, die nationalen Regulierer zu erhalten und ihre Unabhängigkeit zu stärken. Dazu solle eine europäische Dachbehörde geschaffen werden, die auch im ITK-Bereich die Schaffung eines einheitlichen Marktes vorantreibe.

Flora
10.11.2007, 15:43
Die EU-Kommissarin Viviane Reding hat im am Montag erscheinenden Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" die neue Telekommunikationsrichtlinie verteidigt. Diese wird kommenden Dienstagnachmittag vorgestellt (http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?date=11/13/2007). Sie sieht unter anderem die Schaffung einer EU-Regulierungsbehörde für Telekommunikation vor. Dies schaffe keine neue Bürokratie, im Gegenteil: Diese EU-Aufsichtsbehörde sei nötig, um den europäischen Telekommunikationsmarkt "zu revolutionieren" und "Bremsklötze" zu beseitigen. Damit solle mehr Wettbewerb geschaffen werden. Konkret plant Reding, elf der bislang 18 regulierten Teilmärkte in den Wettbewerb zu entlassen.

Flora
13.11.2007, 18:44
Wie angekündigt (http://kein-dsl.de/forum/thread.php?threadid=3313), verabschiedete die EU-Kommission heute ihre Vorschläge für eine Reform der europaweiten Vorschriften für die Telekommunikation. Mit dieser Reform will sie dafür sorgen, dass alle EU-Bürger unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrem jeweiligen Aufenthaltsort innerhalb der EU mit Mobiltelefonen, über schnelle Breitband-Internetanschlüsse oder per Kabelfernsehen bessere und billigere Kommunikationsleistungen in Anspruch nehmen können.

Dazu schlägt die Kommission vor, die Rechte der Verbraucher zu stärken, die Angebotsvielfalt durch mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern zu erhöhen, Investitionen in neue Kommunikationsinfrastrukturen – insbesondere durch neue Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste – zu fördern und die Kommunikationsnetze robuster und vor allem gegenüber Viren und anderen Angriffen aus dem Internet sicherer zu machen. Eine neue Europäische Aufsichtsbehörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation soll die Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden unterstützen, damit die Marktregeln und Verbraucherschutzvorschriften in allen 27 EU-Mitgliedstaaten einheitlich, in voller Unabhängigkeit und ohne Protektionismus angewandt werden. Das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat müssen die Vorschläge beschließen, bevor sie geltendes Recht werden können.

"Von heute an ist der grenzenlose Binnenmarkt für die Telekom-Unternehmen und Verbraucher in Europa kein bloßer Traum mehr," sagte der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso. "Die Telekommunikation ist ein Gebiet, auf dem unser Binnenmarkt sehr konkrete Vorteile für jeden Bürger mit sich bringt: im Hinblick auf Angebotsvielfalt und niedrige Preise, für die Handybenutzung oder den Breitband-Internetzugang. Gleichzeitig eröffnet ein Binnenmarkt mit 500 Millionen Verbrauchern den Telekommunikationsunternehmen neue Chancen – wenn Europa hilft, für einen effektiven Wettbewerb und einheitliche Spielregeln zu sorgen. Deshalb haben wir heute die Initiative ergriffen. Gerade im Telekom-Bereich ist eine stärker europäisch ausgerichtete Rechtsetzung besonders wichtig. Schließlich kennen Funkwellen keine Grenzen, und das Internet-Protokoll hat keine Nationalität."

Die für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding sagte: "Die heutigen Telekom-Reformvorschläge rücken den Bürger in den Mittelpunkt. Europa hat in der Vergangenheit beträchtliche Fortschritte bei der Öffnung der Telekommunikationsmärkte für neue Anbieter und bei der schrittweisen Steigerung des Wettbewerbs gemacht. Aber die marktbeherrschenden Betreiber dominieren noch immer entscheidende Marktsegmente, vor allem den Breitbandmarkt. Dabei stehen sie häufig unter dem Schutz der eigenen Regierung. Darunter leidet die Wahlfreiheit der Verbraucher. So haben 10 Prozent der EU-Bürger noch immer keine Breitbandanbindung. Aus diesem Grund brauchen wir neue Verbraucherrechte, neue Wettbewerbsimpulse, ein effektives System unabhängiger Regulierungsbehörden, neue Investitionen in wettbewerbsfähige Infrastrukturen und mehr Freiraum für neue drahtlose Dienste, damit Europas digitale Wirtschaft in Schwung kommt."

Das "Telekom-Reformpaket", das die Kommission heute dem Europäischen Parlament in Straßburg unterbreitet hat, dient der Änderung der derzeit geltenden EU-Vorschriften aus dem Jahr 2002. Es soll bis Ende 2009 in Kraft treten und bringt hauptsächlich folgende Verbesserungen:


Neuordnung der Funkfrequenzen – der unverzichtbaren Grundlage aller drahtlosen Kommunikationsdienste. Dadurch sollen Investitionen in neue Infrastrukturen angeregt und der "Breitbandzugang für alle" verwirklicht werden. In den ländlichen Gebieten der EU haben durchschnittlich nur 72 Prozent der Einwohner Zugang zu Breitbanddiensten. Diese "digitale Kluft" möchte die Kommission überwinden, indem sie die Frequenzverwaltung verbessert und Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste in jenen Gebieten zur Verfügung stellt, in denen die Verlegung neuer Glasfaserleitungen zu teuer ist. Der Übergang vom analogen zum digitalen Fernsehen wird eine beträchtliche Anzahl von Funkfrequenzen freimachen (die so genannte "digitale Dividende"), die für diesen Zweck verwendet werden können.
Bessere Rechtsetzung in der Telekommunikation durch Deregulierung jener Märkte, in denen die von der EU veranlasste Marktöffnung bereits zu einem ausreichenden Wettbewerb geführt hat. Dadurch können sich Kommission und nationale Regulierungsbehörden auf Hauptproblemfelder wie den Breitbandmarkt konzentrieren.
Unabhängigere Marktaufsicht für eine gerechte Regulierung im Interesse der Verbraucher. Zu oft noch stehen sich marktbeherrschende Unternehmen, die in vielen Ländern zum Teil noch dem Staat gehören, und Telekom-Regulierungsbehörden allzu nahe. Die EU-Reform soll daher die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden sowohl von den Unternehmen als auch den Regierungen stärken.
Neue Verbraucherrechte: z. B. Anspruch auf Wechsel des Telekomanbieters innerhalb eines Tages, transparente und vergleichbare Preisinformationen, Erreichbarkeit kostenloser Rufnummern aus dem Ausland und einen effektiveren einheitlichen europäischen Notruf 112.
Größere Angebotsvielfalt für Verbraucher durch mehr Wettbewerb: dazu bekommen die nationalen Regulierungsbehörden gegenüber marktbeherrschenden Telekombetreibern ein neues Rechtsinstrument: die funktionelle Trennung.
Mehr Sicherheit bei der Nutzung der Kommunikationsnetze, besonders dank neuer Vorschriften zur Bekämpfung von Spam, Viren und anderen Angriffen auf Computer und Netze.

Zur schnellen und wirksamen Verwirklichung der Reform schlägt die Kommission vor, eine Europäische Aufsichtsbehörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation einzurichten, die dabei helfen soll, dass wichtige Kommunikationsdienste (Breitband-Internetzugang, Datenroaming, Handybenutzung in Flugzeugen und auf Schiffen, grenzüberschreitende Dienste für Unternehmen) in allen 27 EU-Mitgliedstaaten einheitlicher reguliert werden. Die Europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation wird die jetzigen Aufgaben der Gruppe europäischer Regulierungsstellen (ERG) und der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) zusammenführen und effektiver erfüllen können.

"Im letzten Sommer haben wir mit der EU-Roaming-Verordnung eines der für die Verbraucher sichtbarsten Symptome behandelt, die sich aus dem Fehlen eines echten Binnenmarktes für die Telekommunikation ergeben", erläuterte Reding. "Mit den heutigen Reformvorschlägen nimmt die Kommission nun den Kern des Problems in Angriff: die Fragmentierung der europäischen Telekommunikationsmärkte, denn dadurch werden den europäischen Verbrauchern die Vorteile eines grenzübergreifenden Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation vorenthalten. Und das müssen wir ändern."

• Commission proposes a single European Telecoms Market for 500 million consumers (Englisch) (http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=3701)
• FAQ: The EU Telecoms Reform proposes a Single Market for 500 million consumers (Englisch) (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/07/458&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en)

Flora
13.11.2007, 19:25
Im Handelsblatt (http://www.handelsblatt.com/News/Unternehmen/IT-Medien/_pv/_p/201197/_t/ft/_b/1350890/default.aspx/eu-will-telekom-netze-entbuendeln.html) hat Viviane Reding den Breitbandaspekt des neuen Regulierungsrahmens erläutert:

Die Trennung von Netz und Diensten gilt danach als bedeutendster Bestandteil des neuen Rechtsrahmens. Zweck der Entbündelung ist ein fairer, diskriminierungsfreier Zugang der Konkurrenten zu den Netzen der ehemaligen Telekom-Monopolisten. Deutschland gehört nach Überzeugung Redings zu den EU-Ländern, in denen der Wettbewerb in zahlreichen Telekom-Märkten noch nicht funktioniert. 66,7 Prozent des Breitbandmarktes in Deutschland liegen in den Händen des Marktführers Deutsche Telekom. Im EU-Durchschnitt werden lediglich 56 Prozent der Breitbandmärkte von den ehemaligen Monopolisten beherrscht.

Der Handlungsbedarf ist für Reding offensichtlich. In Großbritannien, wo die Trennung von Netz und Telekom-Angeboten bereits existiert, ist die Investitionsbereitschaft für den Ausbau moderner Infrastrukturen erheblich größer als in den Ländern ohne Trennung. So werden pro Kopf in Deutschland 100 Euro für die Telekom-Netze investiert, in Großbritannien sind es 220 Euro, im Durchschnitt der EU-Staaten 108 Euro.

Flora
13.11.2007, 19:50
Als Teil ihrer heute unterbreiteten Vorschläge für das Telekom-Reformpaket verabschiedete die EU-Kommission eine neue Empfehlung über die Märkte, die einer telekommunikationsspezifischen Regulierung unterworfen werden sollten.

In der ursprünglichen Fassung dieser Empfehlung aus dem Jahr 2003 waren 18 Endkunden- und Großkundenmärkte aufgeführt, in denen die Kommission zur Beseitigung von Wettbewerbsproblemen eine spezifische Vorabregulierung durch die nationalen Regulierungsbehörden für notwendig hielt. Angesichts der Fortschritte, die in den letzten Jahren im Hinblick auf den Wettbewerb in den meisten EU-Mitgliedstaaten erzielt worden sind, kam die Kommission nun zu dem Schluss, dass in der Hälfte dieser Märkte grundsätzlich kein Eingreifen der Regulierungsbehörden mehr notwendig ist.

Von heute an werden die Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden ihre Bemühungen auf jene Märkte konzentrieren, auf denen noch kein wirksamer Wettbewerb herrscht und somit den Verbrauchern wichtige Vorteile vorenthalten werden. Darunter ist der Vorleistungsmarkt für den Breitbandzugang, der ehemalige sog. Markt 12.

Flora
14.11.2007, 16:33
Es war ja schon in den letzten Monaten erkennbar (http://www.kein-dsl.de/forum/thread.php?threadid=3313), dass der Widerstand gegen die Kommissionspläne erheblich sein würde. Schließlich haben Viele viel zu verlieren, Marktmacht, Geld, politischen Einfluss, nationale Bedeutung undundund. Umso bemerkenswerter ist Viviane Redings im Handelsblatt (http://www.handelsblatt.com/News/Unternehmen/IT-Medien/_pv/_p/201197/_t/ft/_b/1350890/default.aspx/eu-will-telekom-netze-entbuendeln.html) demonstrativ zur Schau gestellter Optimismus, dass sie genauso erfolgreich sein werde wie beim Mobilfunkroaming, das zunächst auch aufs Heftigste bekämpft wurde. Einen Überblick, wer sich in Deutschland bisher kritisch zu den Plänen eingelassen hat, gibts beim Manager Magazin (http://www.manager-magazin.de/unternehmen/vwdnews/0,2828,ticker-27527283,00.html).

Flora
15.11.2007, 17:07
Viviane Reding befindet sich seit Dienstag für ihre Vorschläge auf Werbetournee durch Europa. Heute vormittag besuchte Sie den Bundeswirtschaftsminister in Berlin und trommelte für mehr Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt. Gerade hierzulande sträubt sich der Ex-Monopolist im Verein mit Verbänden der Wettbewerber, den Rundfunkanstalten und der herrschenden Politik im Bund und den meisten Ländern gegen die geplanten Umwälzungen der Branche. Alle sehen ihre Positionen schwinden, doch die EU-Kommissarin argumentiert, ihre Vorschläge seien für die Menschen der beste Weg zu einer preiswerten flächendeckenden Breitbandversorgung und einer digitalen Zukunft für Europa. Lesenswerter Artikel der Süddeutschen Zeitung: Allein gegen die Lobby (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/358/143041/).

Flora
02.04.2008, 17:08
Mit ihrer Idee eines einheitlichen europäischen Regulierers hat es Viviane Reding schwer. Medienberichten zufolge wird die zuständige Berichterstatterin Vera Pilar del Castillo, MEP dem Europäischen Parlament vorschlagen, das Vorhaben in dieser Form abzulehnen. Eine EU-Regulierungsbehörde mit Durchgriffsrechten auf die nationalen Regulierer birgt ihrer Ansicht nach zu große Bürokratisierungsrisiken. Stattdessen solle der europäische Dachverband der nationalen Regulierer ERG aufgewertet werden. Dieser ist zurzeit kaum mehr als ein Gremium, in dem sich gelegentlich die Chefs der nationalen Regulierer zum Informations- und Meinungsaustausch verabreden.

Flora
04.04.2008, 12:36
Heute gibt es ein paar Streicheleinheiten für Frau Reding. Vom britischen Berater Indepen Consulting ist eine Studie (http://www.indepen.co.uk/docs/final-indepen-report_productivity-growth-and-jobs_3-april-2008-ac.pdf) (900 KB pdf-Datei) vorgelegt worden, die die Nachteile einer uneinheitlichen Regulierung in der Europäischen Union unter die Lupe genommen hat. Tatsächlich wäre demnach eine Zunahme des jährlichen EU-BSPs von 1,6 bis zwei Prozent und für einen 20-Jahreszeitraum ein Wachstumspotential von 1,1 bis 1,3 Billionen Euro drin. Vorausgesetzt, die heute Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit hemmenden unterschiedlichen Regulierungsbestimmungen würden aufgehoben.

Flora
15.06.2008, 16:37
Die Widerstände gegen Viviane Redings Idee eines mächtigen und einheitlichen europäischen Regulierers sind nach wie vor massiv. Mittlerweile gilt es als unwahrscheinlich, dass sich die Idee realisieren lassen wird. Sowohl der Industrieausschuss des Europäischen Parlamentes (http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/717/717944/717944de.pdf) (pdf-Datei, 340 KB), als auch beispielsweise in Deutschland der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_130/01.html) sperren sich gegen den so genannten Superregulierer. Angesichts dessen scheint sich EU-Kommissarin Viviane Reding offenbar von ihrer Maximalforderung EECMA (European Electronic Communications Market Authority) zu verabschieden.

Das Europäische Parlament hat die Alternatividee eines BERT (Body of European Regulators in Telecommunications) genanten Gremiums entwickelt. Dieser soll als schlankes europaweites Gremium arbeiten, dass die nationalen Regulierer in den nötigen Feldern koordiniert, ansonsten aber wirken lässt. BERT würde der heutigen European Regulators Group (ERG) nachfolgen, die aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips in der Vergangenheit nur selten einheitliche Positionen einnahm. Zum Stand der Diskussion siehe auch Heise (http://www.heise.de/newsticker/Reding-zeigt-sich-bei-Superregulierungsbehoerde-verhandlungsbereit--/meldung/109421).

[Update 09.07.2008:] Viviane Redings Plan eines einheitlichen europäischen Regulierers ist tot. Die Ausschüsse des Europäischen Parlamentes haben stattdessen dem Projekt einer unabhängigen Expertengruppe BERT den Vorzug gegeben. 2014 soll das Mandat überprüft werden. Die Breitbandnetze sollen allgemein offen bleiben. Dies gilt nicht nur für die vom Staat übernommenen Kupfernetze, sondern auch für neue und noch zu verlegende Glasfasernetze. Die Möglichkeit zur Aufspaltung von Telekommunikationsunternehmen in Netz- und Dienstanbieter ist vorgesehen. Diese Trennung soll ein nationaler Regulierer in Abstimmung mit BERT und der EU-Kommission bei zu großer Dominanz eines Anbieters anordnen können. Die vom Industrieausschuss vorgesehene Neuregelung des Rundfunkfrequenzspektrums bleibt erheblich hinter dem Vorschlag der EU-Kommission zurück. Die Rechte der bisherigen Frequenzinhaber sollen nicht beeinträchtigt werden, damit schwinden aber auch die Hoffnungen, hierüber Versorgungslücken im ländlichen Raum schließen zu können (http://www.kein-dsl.de/forum/showthread.php?p=98447#post98447).

Der federführende Industrieausschuss wird den Entwurf am 2. September ins Plenum einbringen. Nach einer Entscheidung des Plenums (geplant für die Woche 22.-25- September) soll das (wesentlich umfangreichere) Telekompaket bis zum Jahresende in den Mitgliedsstaaten beschlossen werden.

Flora
14.08.2008, 21:47
Auch BERT trifft beim Bundeswirtschaftsminister auf Ablehnung. Wie die Tageszeitung Die Welt in dieser Woche (http://www.welt.de/wirtschaft/arti2320273/Glos_gegen_EU-Regulierung_der_Telekom-Branche.html) schrieb, geht dies aus einem Schreiben von Michael Glos an ein Mitglied der CSU-Bundestagsfraktion hervor. Nur die Zusammenarbeit der nationalen Regulierer soll erleichtert und effizienter werden. Glos möchte die Regulierung nicht aus der Hand geben: "Nur so könne gewährleistet bleiben, dass sich die Telekommunikationspolitik in Europa auch weiterhin an den Bedürfnissen der national geprägten Telekommunikationsmärkte orientiert."

Flora
08.11.2008, 01:44
Die Europäische Kommission hat am Freitag neue Textvorschläge zum EU-Paket für die Telekomreform vorgelegt, mit denen sie der Abstimmung im Europäischen Parlament vom 24. September 2008 (http://www.kein-dsl.de/forum/showthread.php?t=11336) und den noch andauernden Erörterungen im Europäischen Rat (http://www.kein-dsl.de/forum/showthread.php?t=11563) Rechnung trägt. Im November 2007 schlug die Kommission die Reform der EU-Rechtsvorschriften für den Telekommunikationsbereich vor, um einen EU-Binnenmarkt für die Telekommunikation mit mehr Rechten für Verbraucher und Geschäftskunden, mehr Wettbewerb und Investitionen für eine stärkere Nutzung grenzübergreifender Dienste und für drahtlose Hochgeschwindigkeits-Breitbanddienste für alle zu schaffen.

Die von der Kommission vorgelegten Vorschläge werden auf der Tagung des Rats der Telekommunikationsminister am 27. November erörtert. Kernelement des Kompromissvorschlags ist ein neues, kleines und unabhängiges Büro der europäischen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation, das die Kommission dabei unterstützen soll, eine größere Kohärenz bei Regulierungsmaßnahmen auf den Telekommunikationsmärkten Europas herbeizuführen. Der neue Rechtsrahmen dürfte bis 2010 für alle 27 EU-Staaten rechtlich verbindlich werden.

"Das Europäische Parlament und der Rat stimmen mit der Kommission darin überein, dass der EU-Binnenmarkt für die Telekommunikation gestärkt werden muss. Über diesen Konsens hinsichtlich der Ziele hinaus müssen wir nun aber auch eine Einigung über die konkreten Rechtsvorschriften erzielen. Mit den heute vorgelegten Kommissionsvorschlägen möchten wir dem europäischen Gesetzgeber die Arbeit erleichtern. Wir haben uns auf das Wichtige konzentriert und alles im Moment Unwesentliche weggelassen", erklärte Viviane Reding, die für den Telekommunikationsbereich zuständige EU-Kommissarin. "Ich hoffe, dass dies dem französischen Ratsvorsitz dabei helfen wird, substanzielle Fortschritte bei der EU-Telekomreform im Hinblick auf die bevorstehende Ratstagung am 27. November zu erzielen."

Die geänderten Vorschläge der Kommission zur EU-Telekomreform betreffen im Hinblick auf den Breitbandausbau und die Breitbandversorgung die folgenden Hauptpunkte:

• Die von der Kommission vorgeschlagene Europäische Telekom-Aufsichtsbehörde wird wesentlich kleiner und mit weniger Kompetenzen ausgestattet als ursprünglich vorgesehen. Entsprechend dem Wunsch des Parlaments und des Rates wird es ein schlankes und effizientes Büro sein, das sich auf Regulierungsfragen im Telekommunikationsbereich konzentrieren und keine Kompetenzen für Funkfrequenzen oder die Netzsicherheit haben wird. Entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag wird die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) nicht mit dem neuen Büro zusammengelegt, sondern getrennt weiterbestehen, wie vom Parlament und Rat gefordert. Wie kürzlich von der Gruppe europäischer Regulierungsstellen (ERG) gefordert, werden unabhängige nationale Regulierer das Kernstück des neuen Büros bilden, das die Bezeichnung "Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation" erhalten soll, um diesen geänderten Ansatz zu unterstreichen. Die Leiter der nationalen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation werden eine maßgebende Rolle bei der Leitung des neuen Büros und der Ernennung seines Geschäftsführenden Direktors erhalten. Die personelle und finanzielle Unabhängigkeit des "Gremiums der europäischen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation" wird in vollem Umfang gewährleistet. Die Kommission akzeptiert auch den Vorschlag des Parlaments, dass 50 Prozent des Personals des neuen Büros von den nationalen Regulierungsbehörden gestellt werden kann. Einschließlich dieser abgestellten Mitarbeiter sollte das neue Büro nach dem Kommissionsvorschlag nicht mehr als 20 Experten beschäftigen: zehn vom neuen Büro selbst eingestellte und zehn von den nationalen Regulierungsbehörden entsandte Fachleute.

• Die Kommission bekräftigt ihre Vorschläge vom 13. November 2007, die personelle und finanzielle Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation im reformierten EU-Telekom-munikationsrecht festzuschreiben, was bereits vom Europäischen Parlament gutgeheißen wurde.

• Einheitlichere Abhilfemaßnahmen im EU-Telekommunikationsmarkt: Die geltenden Vorschriften, nach denen nationale Regulierungsbehörden die Kommission und die Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten zu geplanten Regulierungsmaßnahmen konsultieren, werden gestärkt, um eine unmittelbare und effiziente Beteiligung des neuen "Gremiums der europäischen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation" zu gewährleisten. Insbesondere kann nationalen Regulierungsbehörden vorgeschrieben werden, einen Maßnahmenentwurf zu ändern oder zurückzuziehen, wenn sowohl die Kommission als auch das neue Büro der Auffassung sind, dass diese ein Hindernis im Binnenmarkt schaffen würde oder in anderer Weise mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar wäre.

• Der geänderte Vorschlag bekräftigt die Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden, als Abhilfemaßnahme zur Überwindung anhaltender Engpässe im Wettbewerb eine funktionelle Trennung aufzuerlegen. Mit dieser Abhilfe würde ein Betreiber mit marktbeherrschender Stellung dazu verpflichtet, seine Netzinfrastruktur von seiner Dienstleistungssparte zu trennen (ohne Änderung der Eigentumsstruktur), um den Wettbewerb im Markt zu stärken. Diese Abhilfemaßnahme kann von einer nationalen Regulierungsbehörde nur mit Zustimmung der Kommission auferlegt werden, die als "Hüterin der Verträge" sicherzustellen hat, dass Abhilfen auf eine Weise eingesetzt werden, die mit den Grundsätzen des EU-Telekommunikationsrechts vereinbar ist.

• Bei der Funkfrequenzpolitik wird die strategische Koordinierung auf politischer Ebene durch ein Verfahren gestärkt, bei dem die Kommission ein Mehrjahresprogramm für die EU-Funkfrequenzpolitik zur gemeinsamen Verabschiedung durch Parlament und Rat vorlegt. Die Förderung kultureller und medienpolitischer Ziele wurde ebenfalls im Einklang mit den Abänderungen des Europäischen Parlaments gestärkt, auch wenn die Kommission in ihrem geänderten Vorschlag sichergestellt hat, dass die erhöhte Flexibilität bei der Frequenznutzung dadurch nicht ungebührlich eingeschränkt und die Förderung des drahtlosen Breitbandzugangs in ländlichen und außerstädtischen Gebieten im Einklang mit der Politik der Kommission "Breitband für alle" nicht in Frage gestellt wird. Wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen konzentriert sich die Rolle der Kommission bei der Koordinierung der Bedingungen und Verfahren für Frequenznutzungsrechte jetzt eindeutig auf "europaweite Dienste". Die Schaffung eines neuen beratenden Gremiums für die Funkfrequenzpolitik, wie vom Parlament angeregt, wurde von der Kommission jedoch nicht aufgegriffen, um Doppelarbeit mit der bestehenden Gruppe für Funkfrequenzpolitik zu vermeiden.

• Investitionen in neue Netze: Das Parlament hat die geltenden EU-Vorschriften für Investitionen in Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze bestätigt und gestärkt, indem es Forderungen nach "Regulierungsferien" zurückgewiesen und effiziente Investitionen in neue Glasfasernetze unterstützt hat. Die Kommission begrüßt diese wichtigen Klarstellungen. Dementsprechend wird die Kommission 2009 detaillierte Regulierungsleitlinien für Zugangsnetze der nächsten Generation herausgeben.

vsven
17.11.2009, 15:47
Nach langen Auseinandersetzungen über die Reform des Telekomsektors hat es nun vor einigen Tagen eine Einigung gegeben. Die von der EU-Kommission angestoßene Reform stärkt die Rechte der Internetnutzer und den Wettbewerb. Kunden haben künftig eine größere Auswahl an Breitbandanbietern durch einen verstärkten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. EU-Kommissarin Vivian Reding, zuständig für Telekommunikation, sagte dazu:" Dies ist eine sehr gute Nachricht für die europäischen Bürger. Die nun verfügbare Internet-Freiheit ist einmalig auf der Welt und gleichzeitig ein starkes Signal, das die EU grundlegende Rechte ernst nimmt, insbesondere wenn es dabei um die Informationsgesellschaft geht. Die erzielte Einigung über die neue Internet-Freiheit ebnet nun den Weg für ein rasches Inkrafttreten der Reform."

Darüber hinaus ermöglicht die Reform die Errichtung eines Europäischen Regulierungsorgans für Telekommunikation, mit dem der Binnenmarkt für Telekommunikation einen weiteren Schritt vorwärts kommt. Knackpunkt bei der verzögerten Einigung war ein Unterpunkt, der die Sanktionen für Raubkopierer und die juristischen Schutzbestimmungen für Internetnutzer regelt. Schließlich konnte eine Einigung zugunsten der Internetnutzer gefunden werden. Die neue Internet-Freiheit Regelung läutet gleichzeitig neune Maßnahmen zur Stärkung eines neutralen Internets in Europa ein.

Für den Ausbau und die Nutzbarkeit der Breitbandinfrastruktur sind vor allem folgende Punkte der Einigung (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/491&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en) relevant:

• Neue Garantien für ein offenes und "neutraleres" Netz: Die neuen Vorschriften werden dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucher eine noch größere Auswahl aus konkurrierenden Breitbanddiensteanbietern erhalten. Die Internet-Diensteanbieter verfügen über leistungsfähige Werkzeuge, um zwischen verschiedenen Datenübertragungsarten im Internet wie Sprach- oder Peer-to-Peer-Kommunikation zu differenzieren. Diese Verkehrssteuerung kann einerseits eingesetzt werden, um hochwertige Premiumdienste (wie Internet-Fernsehen) anzubieten und eine sichere Kommunikation zu gewährleisten, die gleiche Technik kann aber auch genutzt werden, um die Qualität anderer Dienste auf ein unannehmbar niedriges Niveau zu senken oder beherrschende Marktpositionen zu verfestigen. Die nationalen Regulierungsbehörden werden aufgrund des neuen EU-Rechts daher befugt sein, eine Mindestqualität für Netzübertragungsdienste vorzuschreiben, um die "Netzneutralität" und "Netzfreiheit" zugunsten des europäischen Bürgers zu fördern. Außerdem müssen die Verbraucher nach den neuen Transparenzanforderungen schon vor Vertragsabschluss über die genaue Art der Dienste, die eingesetzte Verkehrssteuerung und deren Folgen für die Dienstqualität sowie über andere Beschränkungen (Höchstbandbreiten oder -geschwindigkeiten) informiert werden.

Überdies verpflichtete sich die EU-Kommission, die Neutralität des Internet genau im Auge zu behalten. Gestützt auf die bestehenden Befugnisse und neue Instrumente, die mit dem Reformpaket geschaffen werden, wird sie dazu dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über den Stand der Netzneutralität Bericht erstatten. "Mit den neugefassten Vorschriften wird die Kommission zu Europas erster Verteidigungslinie in Bezug auf die Netzneutralität ausgebaut" , sagte die für die Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding.

• Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Telekom-Regulierer: Die neuen Vorschriften erhöhen die Unabhängigkeit der für die Telekommunikation zuständigen nationalen Regulierungsbehörden, indem sie Möglichkeiten der politischen Einflussnahme auf deren Tagesgeschäft beseitigen und zusätzlichen Schutz vor willkürlichen Entlassungen der Leiter der nationalen Regulierungsbehörden bieten.

• Eine neue europäische Telekom-Behörde, die helfen wird, einen fairen Wettbewerb und eine einheitlichere Regulierung auf den Telekommunikationsmärkten sicherzustellen: Die Reform schafft mit der neuen europäischen Telekommunikationsbehörde ein sehr wichtiges Instrument für die Verwirklichung eines echten Binnenmarktes für die Telekommunikation. Diese neue Behörde wird "GEREK" ("Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation") heißen und die heute noch hinter verschlossenen Türen stattfindende, lose Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden innerhalb der "Gruppe Europäischer Regulierungsstellen" (ERG) durch ein besser strukturiertes und effizienteres Konzept ablösen. GEREK-Beschlüsse werden grundsätzlich mit der Mehrheit der Leiter der nationalen Telekom-Regulierer gefasst: mit einfacher Mehrheit bei GEREK-Stellungnahmen zur Prüfung der von nationalen Regulierungsbehörden notifizierten Abhilfemaßnahmen durch die Kommission und mit Zwei-Drittel-Mehrheit in allen anderen Fällen. Die GEREK-Beschlüsse werden von einem unabhängigen, supranationalen und mit Fachleuten besetzten Büro vorbereitet. Außerdem wird GEREK die unabhängige Arbeit der nationalen Telekom-Regulierungsbehörden beratend begleiten, unterstützen und ergänzen, vor allem wenn es um grenzübergreifende Regulierungsfragen geht. Über den GEREK-Sitz müssen die Regierungen der 27 Mitgliedstaaten noch entscheiden.

• Ein neues Mitspracherecht der Kommission bei Wettbewerbsauflagen für die Telekommunikationsmärkte: Nach dem neuen EU-Telekommunikationsrecht erhält die Kommission die Aufsicht über die von den nationalen Regulierungsbehörden vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen (z.B. in Bezug auf die Bedingungen des Zugangs zum Netz des marktbeherrschenden Betreibers oder die Zustellungsentgelte für Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze). Dadurch soll eine uneinheitliche Regulierung verhindert werden, die zu Wettbewerbsverzerrungen im Telekom-Binnenmarkt führen könnte. Falls die Kommission – in enger Zusammenarbeit mit dem GEREK – zu dem Schluss kommt, dass der von einer nationalen Regulierungsbehörde notifizierte Maßnahmenentwurf Hindernisse für den Binnenmarkt schaffen würde, kann sie eine Empfehlung abgeben, wonach die nationale Regulierungsbehörde ihre geplante Regulierungsmaßnahme ändern oder zurückziehen muss. Darüber hinaus kann die Kommission nach den neuen Vorschriften auch weitere Harmonisierungsmaßnahmen in Form von Empfehlungen oder (verbindlichen) Entscheidungen treffen, falls bei der EU-weiten Durchführung der Abhilfemaßnahmen längerfristig Ungereimtheiten fortbestehen.

• Funktionale Trennung als Mittel zur Überwindung von Wettbewerbsproblemen: Die nationalen Telekom-Regulierer bekommen ein zusätzliches Instrument in die Hand, mit dem sie Telekommunikationsunternehmen als letzten Ausweg zwingen können, Netzbetrieb und Dienstleistungen innerhalb des Unternehmens voneinander zu trennen. Diese neue Abhilfemaßnahme war seit 2007 von der Europäischen Kommission und allen 27 nationalen Regulierern befürwortet worden. Eine funktionale Trennung kann den Wettbewerb auf den Märkten rasch verbessern, ohne die Anreize für Investitionen in neue Netze zu mindern. Im Vereinigten Königreich ist die funktionale Trennung seit Januar2006 in Kraft und löste einen Boom bei den Breitbandanschlüssen aus (von 100000 ungebündelten Teilnehmeranschlüssen im Dezember2005 auf 5,5Millionen Anschlüsse drei Jahre später). Die neuen EU-Regeln für die funktionale Trennung erhöhen die Rechtssicherheit in Ländern, die unterschiedliche Formen der Trennung gegenwärtig einführen (z.B. Polen und Italien), und sichern ein insgesamt einheitliches Vorgehen, das dem Binnenmarkt, dem wirksamen Wettbewerb und der Auswahl der Verbraucher zugute kommt.

• Beschleunigte Bereitstellung von Breitbandzugängen für alle Europäer: Derzeit werden in den ländlichen Gebieten der EU nur durchschnittlich 70Prozent der Bevölkerung mit Breitband-Internetanschlüssen versorgt. Die Reform wird helfen, diese "digitale Kluft" zu überwinden, indem sie die Frequenzverwaltung verbessert und Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste effektiv in jenen Gebieten zur Verfügung stellt, in denen die Verlegung neuer Glasfaserleitungen zu teuer wäre. Außerdem erlaubt sie den Mitgliedstaaten eine Ausweitung der Universaldienstvorschriften über den Schmalband-Internetzugang hinaus.

Die Reform verleiht insbesondere der Flexibilität der Technologien und Dienste bei der Frequenznutzung ein stärkeres Gewicht, damit die Betreiber innovative Technologien und Dienste leichter einführen können. Aus dieser größeren Flexibilität werden sich große wirtschaftliche Gewinne ergeben, möglicherweise sogar in der Größenordnung von zusätzlich 0,1Prozent des BIP pro Jahr. Wie die Kommission in ihrer kürzlich veröffentlichten Mitteilung über die Ummünzung der digitalen Dividende in sozialen Nutzen und wirtschaftliches Wachstum betonte, ermöglicht dies insbesondere den Einsatz der "digitalen Dividende", also jener Frequenzen, die durch die Umstellung vom analogen auf das digitale Fernsehen frei werden, zugunsten der Konjunkturerholung.

Eine weitere wichtige Reform, die die Kommission parallel zu den Verhandlungen über das Telekom-Reformpaket vorgeschlagen hatte, wurde bereits am 16.Oktober vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat verabschiedet: die Modernisierung der GSM-Richtlinie, wodurch den Netzbetreibern erlaubt wird, im bislang ausschließlich für GSM-Dienste reservierten GSM-Frequenzband nun auch neue Dienste einzuführen, und zwar zunächst 3G-Dienste, später aber auch andere neue Technologien. Dies dürfte den Mobilfunkunternehmen Einsparungen von schätzungsweise 1,6MilliardenEuro an Kapitalkosten für den Aufbau eines einzigen europaweiten Netzes bringen und den vollen 3G-Ausbau erheblich beschleunigen. Ausgehend von den etwa 90Mio. 3G-Kunden (Dezember2008) wird die 3G-Einführung in der EU dank der neugefassten Richtlinie somit viel schneller vorankommen. Die höchste 3G-Verbreitung weisen mit über 20Prozent der Gesamtteilnehmer derzeit Italien, Österreich, Schweden und das Vereinigte Königreich auf.

• Förderung des Wettbewerbs und der Investitionen in Zugangsnetze der nächsten Generation: Die neuen Vorschriften schaffen auch Rechtssicherheit für Investitionen in Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA-Netze). Diese Netze, die auf neuer Glasfaser- oder Drahtlostechnik beruhen, lösen nach und nach die weniger effizienten herkömmlichen Kupferkabelnetze ab und werden sehr schnelle Internetanschlüsse ermöglichen. Mit der Reform des Telekommunikationsrechts wird die große Bedeutung des Wettbewerbs in diesem neuen Bereich bekräftigt, ohne jedoch die Investitionsanreize zu nehmen, indem bei der Gewährung des Zugangs zu NGA-Netzen eingegangene Risiken berücksichtigt und verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen investierenden und Zugang begehrenden Betreibern ermöglicht werden. Auf diese Weise sorgen die neuen Regeln auch dafür, dass die Telekommunikationsbetreiber mit ihren Investitionen eine angemessene Rendite erzielen können. Auf der Grundlage der neuen Vorschriften beabsichtigt die Kommission, in der ersten Jahreshälfte 2010 eine Empfehlung für den Zugang zu NGA-Netzen herauszugeben. Die Vorschriften über die gemeinsame Nutzung von Netzbestandteilen wie Kabelschächten oder der Innenverkabelung in Gebäuden durch mehrere Betreiber werden durch die Reform ebenfalls angepasst. Neben einer Verbesserung des Wettbewerbs und der Qualität der für Unternehmen und Verbraucher erbrachten Dienste wird davon auch eine Senkung der Gesamtkosten des NGA-Netzausbaus für die Betreiber erwartet.

Nenunikat
18.11.2009, 13:51
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Kunden haben künftig eine größere Auswahl an Breitbandanbietern durch einen verstärkten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen.
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Es fragt sich, welche Kunden.
Ob die neuen Regeln auch für schmalband-geplagte Bewohner ländlicher Gebiete eine schnelle Hilfe ist, dürfte von den Betroffenen kritisch gesehen werden.

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• Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Telekom-Regulierer: Die neuen Vorschriften erhöhen die Unabhängigkeit der für die Telekommunikation zuständigen nationalen Regulierungsbehörden, indem sie Möglichkeiten der politischen Einflussnahme auf deren Tagesgeschäft beseitigen und zusätzlichen Schutz vor willkürlichen Entlassungen der Leiter der nationalen Regulierungsbehörden bieten.
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• Ein neues Mitspracherecht der Kommission bei Wettbewerbsauflagen für die Telekommunikationsmärkte: Nach dem neuen EU-Telekommunikationsrecht erhält die Kommission die Aufsicht über die von den nationalen Regulierungsbehörden vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen (z.B. in Bezug auf die Bedingungen des Zugangs zum Netz des marktbeherrschenden Betreibers oder die Zustellungsentgelte für Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze). Dadurch soll eine uneinheitliche Regulierung verhindert werden, die zu Wettbewerbsverzerrungen im Telekom-Binnenmarkt führen könnte.
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Dies kann durchaus etwas bringen. Allerdings müsste auf konkrete Entwicklungen und vor allem auf konkrete Versuche des ehemaligen Monopolisten, die Regulierung stellenweise zu umgehen, dann auch schneller und konsequenter reagiert werden.

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• Funktionale Trennung als Mittel zur Überwindung von Wettbewerbsproblemen: Die nationalen Telekom-Regulierer bekommen ein zusätzliches Instrument in die Hand, mit dem sie Telekommunikationsunternehmen als letzten Ausweg zwingen können, Netzbetrieb und Dienstleistungen innerhalb des Unternehmens voneinander zu trennen. Diese neue Abhilfemaßnahme war seit 2007 von der Europäischen Kommission und allen 27 nationalen Regulierern befürwortet worden. Eine funktionale Trennung kann den Wettbewerb auf den Märkten rasch verbessern, ohne die Anreize für Investitionen in neue Netze zu mindern.
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Hier triift man auf eine Überlegung, die neben der Universaldienst-Diskussion ja schon immer mal wieder ein Thema gewesen ist und die in anderen Bereichen (Strom- und Bahn-Netze) nicht ohne Grund als eine Möglichkeit angesehen wird.
Diese Trennung könnte ggf. auch die Regulierung vereinfachen.

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• Beschleunigte Bereitstellung von Breitbandzugängen für alle Europäer: Derzeit werden in den ländlichen Gebieten der EU nur durchschnittlich 70 Prozent der Bevölkerung mit Breitband-Internetanschlüssen versorgt. Die Reform wird helfen, diese "digitale Kluft" zu überwinden, indem sie die Frequenzverwaltung verbessert und Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste effektiv in jenen Gebieten zur Verfügung stellt, in denen die Verlegung neuer Glasfaserleitungen zu teuer wäre. Außerdem erlaubt sie den Mitgliedstaaten eine Ausweitung der Universaldienstvorschriften über den Schmalband-Internetzugang hinaus.
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Es gibt auch Gegenden, wo schon nutzbare, freie Glasfaseradern bis (fast oder ganz) zum Kunden führen, aber keine Breitband-Versorgung besteht. Diese Kunden warten also nicht wegen der fehlenden Glasfaser auf Breitband, sondern u.a. auf Grund von strategisch-wirtschaftlichen Entscheidungen.

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• Förderung des Wettbewerbs und der Investitionen in Zugangsnetze der nächsten Generation: Die neuen Vorschriften schaffen auch Rechtssicherheit für Investitionen in Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA-Netze). Diese Netze, die auf neuer Glasfaser- oder Drahtlostechnik beruhen, lösen nach und nach die weniger effizienten herkömmlichen Kupferkabelnetze ab und werden sehr schnelle Internetanschlüsse ermöglichen. Mit der Reform des Telekommunikationsrechts wird die große Bedeutung des Wettbewerbs in diesem neuen Bereich bekräftigt, ohne jedoch die Investitionsanreize zu nehmen, indem bei der Gewährung des Zugangs zu NGA-Netzen eingegangene Risiken berücksichtigt und verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen investierenden und Zugang begehrenden Betreibern ermöglicht werden. Auf diese Weise sorgen die neuen Regeln auch dafür, dass die Telekommunikationsbetreiber mit ihren Investitionen eine angemessene Rendite erzielen können. Auf der Grundlage der neuen Vorschriften beabsichtigt die Kommission, in der ersten Jahreshälfte 2010 eine Empfehlung für den Zugang zu NGA-Netzen herauszugeben. Die Vorschriften über die gemeinsame Nutzung von Netzbestandteilen wie Kabelschächten oder der Innenverkabelung in Gebäuden durch mehrere Betreiber werden durch die Reform ebenfalls angepasst. Neben einer Verbesserung des Wettbewerbs und der Qualität der für Unternehmen und Verbraucher erbrachten Dienste wird davon auch eine Senkung der Gesamtkosten des NGA-Netzausbaus für die Betreiber erwartet.
Wenn man hierzu aus einem Ministerium der neuen Bundesregierung Äußerungen hört, dass Open Access scheinbar nicht als ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Breitband-Probleme und als wesentliche Hilfe für eine bessere Breitband-Versorgung gesehen wird, dann bleiben hier noch Fragen offen ...