Am Montag gab es eine öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission "
Internet und digitale Gesellschaft" im Deutschen Bundestag zu den Chancen und Risiken der Digitalisierung in Deutschland. Neun Sachverständige waren eingeladen, ihre vorab
schriftlich eingereichten statements auf Fragen der Bundestagsfraktionen zu erläutern.
Stellung nahmen:
● Peter-J. Bisa, TACTUM GmbH
● Prof. Dr. Wolfgang Coy, Humboldt-Universität zu Berlin
● Lars Hinrichs, Cinco Capital GmbH
● Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
● Marie-Thérèse Huppertz, Vice President Government Relations, SAP AG
● Prof. Dr. Peter Kruse, nextpractice GmbH
● Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Lehrstuhl für Informatik und Informationswissenschaft, Universität Konstanz
● Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow, Institut für Medienwissenschaft der Universität Paderborn
● Michael Schwemmle, Input Consulting GmbH
In dem umfangreichen Fragenkatalog wurde unter anderem danach gefragt, wie Forderungen beurteilt werden, das das Internet als Universaldienst gelten sollte, der unter die öffentliche Daseinsvorsorge fiele. Nur die Professoren Coy, Hoeren und Kuhlen hielten eine solche Forderung für angemessen. Die Mehrzahl der Sachverständigen hat diese Frage schlicht ausgeblendet, möglicherweise auch gar nicht verstanden...